Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte
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Bisheriger Verlauf
23.10.2022
07.11.2022
10.02.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte
Details im PARLIS OM_3065_2022Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte
Details im PARLIS ST_431_202323.10.2022
07.11.2022
10.02.2023
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte
Details im PARLIS ST_431_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 113/14 vom 23.10.2022
Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte
In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Begründung:
Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße sowie Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Aktenzeichen: 32 1