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Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.09.2022

Antrag Ortsbeirat

Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen

Details im PARLIS OF_492-2_2022
07.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen

Details im PARLIS OM_3100_2022
05.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen

Details im PARLIS ST_1275_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3100 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 19.09.2022

Betreff: Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen
Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür zu sorgen, dass deutlich mehr Kontrollen durchgeführt werden, dass Anwohnerparkplätze im Bereich Grüneburgweg tatsächlich den Anwohnern zur Verfügung stehen und nicht von anderen Personen genutzt werden; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit Anwohnerparkplätze den Anwohnern am Grüneburgweg tatsächlich zur Verfügung stehen (und nicht von "Nicht-Anwohnern" zugeparkt sind).

Begründung:

Es liegt eine Beschwerde von Anwohnern im Grüneburgweg vor. Nach Einschätzung von Anwohnern im Grüneburgweg wird seit der Umgestaltung des Grüneburgwegs circa ein Drittel der Anwohnerparkplätze, insbesondere im mittleren Teil des Grüneburgwegs, von Verkehrsteilnehmern genutzt, die nicht in diesem Stadtbezirk wohnen. Außerdem kommt es häufig zu weiteren Regelverstößen, da parkende "Nicht-Anwohner" kein Parkticket erwerben (siehe Fotos mit Pkw ohne Anwohnerparkausweis und z. T. Kennzeichen nicht aus Frankfurt). Da durch die Umgestaltung des Grüneburgwegs außerdem Parkplätze weggefallen sind, müssen Anwohner häufig im Viertel kreisen, um einen Parkplatz zu finden. Dadurch kommt es zu zusätzlichen Verkehrsemissionen. Laut Auskunft der Städtischen Verkehrspolizei (Amt 36) am 13.09.2022 wurde der Bewohnerparkbereich 16 am Grüneburgweg zuletzt in der 34. Kalenderwoche (22.08.2022 bis 28.08.2022) im Spätdienst kontrolliert. Daher ist davon auszugehen, dass im besten Fall nur circa alle zwei bis drei Wochen solche Verkehrskontrollen am Grüneburgweg stattfinden. Eine höhere Überwachungsintensität könne die Städtische Verkehrspolizei aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens aus allen Teilen der Stadt nicht gewährleisten, siehe E-Mail vom 13.09.2022 als Anlage. Dies ist aus Sicht des Ortsbeirates nicht ausreichend, um die Interessen von Anwohnern, wohnortnah zu parken, ausreichend zu schützen. Auch kann diese Situation beispielsweise für Familien mit Kindern, ältere Menschen oder Personen mit gewissen Einschränkungen, insbesondere, wenn sie nicht berechtigt sind, auf Sonderparkplätzen, zu parken, zu einer großen Belastung werden. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, deutlich mehr Kontrollen durchzuführen, und ihn zu informieren, welche Maßnahmen er ergreift, damit Anwohnerparkplätze tatsächlich den Anwohnern zur Verfügung stehen. Fotos vom 14.09.2022: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1275
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1275) vorgelegt hat.