Korruption an Schulen im Bezirk des Ortsbeirates 2?
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Bisheriger Verlauf
21.09.2022
07.11.2022
15.12.2023
19.02.2024
25.02.2024
11.03.2024
15.04.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Korruption an Schulen im Bezirk des Ortsbeirates 2?
Details im PARLIS OM_3101_2022Antrag Ortsbeirat
Schulhausverwalter-Misere am Lessing-Gymnasium endlich beenden
Details im PARLIS OF_814-2_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schulhausverwalter-Misere am Lessing-Gymnasium endlich beenden
Details im PARLIS OM_5133_2024Antrag Ortsbeirat
Schulhausverwalter-Situation am Goethe-Gymnasium klären!
Details im PARLIS OF_860-2_2024Auskunftsersuchen
Schulhausverwalter-Situation am Goethe-Gymnasium klären!
Details im PARLIS V_909_2024Stellungnahme des Magistrats
Korruption an Schulen im Bezirk des Ortsbeirates 2?
Details im PARLIS ST_745_202407.11.2022
Anregung Ortsbeirat
Korruption an Schulen im Bezirk des Ortsbeirates 2?
Details im PARLIS OM_3101_202215.12.2023
Antrag Ortsbeirat
Schulhausverwalter-Misere am Lessing-Gymnasium endlich beenden
Details im PARLIS OF_814-2_202319.02.2024
Anregung Ortsbeirat
Schulhausverwalter-Misere am Lessing-Gymnasium endlich beenden
Details im PARLIS OM_5133_202425.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Schulhausverwalter-Situation am Goethe-Gymnasium klären!
Details im PARLIS OF_860-2_202411.03.2024
Auskunftsersuchen
Schulhausverwalter-Situation am Goethe-Gymnasium klären!
Details im PARLIS V_909_202415.04.2024
Stellungnahme des Magistrats
Korruption an Schulen im Bezirk des Ortsbeirates 2?
Details im PARLIS ST_745_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3101 entstanden aus Vorlage: OF 499/2 vom 21.09.2022
Betreff: Korruption an Schulen im Bezirk des Ortsbeirates 2?
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. an welchen Schulen im Bezirk des Ortsbeirates 2 es außer dem Lessing-Gymnasium noch Verdacht auf Korruption von Hausmeistern und Reinigungsunternehmen gab; 2. wie Sonderreinigungen an Schulen beauftragt werden, was der genaue Ablauf ist; 3. wie die Anzahl der Reinigungen für einzelne Räume in den Schulen ermittelt wird; 4. seit wann der Verdacht der Korruption gegen eine mit der Reinigung städtischer Schulen beauftragten Firma bestand; 5. wie viele Schulen und andere städtische Gebäude im Bezirk des Ortsbeirates 2 die betreffende Firma gereinigt hat; 6. wer diese Schulen und Gebäude jetzt reinigt; 7. in welcher Höhe der Stadt Verluste durch die unberechtigten Forderungen der betroffenen Reinigungsfirmen entstanden sind; 8. wie geplant ist, diese Verluste seitens der Stadt wieder einzutreiben; 9. ob die betreffenden Reinigungsfirmen zwischenzeitlich auf die "Sperrliste" des Landes Hessen aufgenommen und seitens der Stadt mit einer generellen Vergabesperre für zukünftige Bieterverfahren belegt wurden; 10. welche Kommunikationsmaßnahmen in der Sache für Lehrer, Schüler und Eltern geplant sind. Begründung:
Am Lessing-Gymnasium wurde der Hausmeister während der Sommermonate wegen Korruptionsverdachts suspendiert, was zu Unruhe in den schulischen Abläufen führte. Die Presse berichtete ausführlich über diverse Korruptionsfälle an 17 Frankfurter Schulen. Die Stadt Frankfurt sollte die Korruptionsfälle bei den Reinigungsfirmen und Schulhausverwaltungen lückenlos aufdecken und die Ergebnisse den betroffenen Schulen und Ortsbeiräten zukommen lassen. Der Ortsbeirat wurde mehrfach von Eltern auf das Thema angesprochen und es wäre wünschenswert, für Auskunft nicht allein auf die Presse angewiesen zu sein. Nach den Korruptionsvorfällen in der Frankfurter Staatsanwaltschaft ist der Imageschaden ohnehin enorm (https://www.hessenschau.de/panorama/17-hausmeister-an-frankfurter-schulen-unter -korruptionsverdacht,korruptionsverdacht-hausmeister-schulen-100.html, https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-schulhausmeister-unter-korruptionsverdach t-ausmass-noch-nicht-abzusehen-zr-91653872.html). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2023, OF 814/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5133
Antrag vom 25.02.2024, OF 860/2 Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 909 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 745 Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33