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Kulturcampus - Labsaal als Skatehalle zwischennutzen

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.02.2022

Als eine der möglichen Skatehallen - wenn auch nur als Interimslösung bis zum Baubeginn des Kulturcampus - wurde vom Ver

Details im PARLIS F_549_2022
13.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Kulturcampus - Labsaal als Skatehalle zwischennutzen

Details im PARLIS OF_501-2_2022
07.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Kulturcampus - Labsaal als Skatehalle zwischennutzen

Details im PARLIS OM_3103_2022
26.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Kulturcampus: Labsaal als Skatehalle zwischennutzen

Details im PARLIS ST_1564_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3103 entstanden aus Vorlage: OF 501/2 vom 13.10.2022

Betreff: Kulturcampus - Labsaal als Skatehalle zwischennutzen
Vorgang: F 549/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die Versorgungsleitungen des Labsaals gekappt wurden; 2. wann die Kappung der Versorgungsleitungen des Labsaals veranlasst wurden; 3. wer die Kappung der Versorgungsleitungen des Labsaals veranlasst hat; 4. weshalb die Kappung der Versorgungsleitungen veranlasst wurden; 5. wie hoch die Kosten wären, um die gekappten Versorgungsleitungen wiederherzustellen; 6. welche weiteren Maßnahmen am Labsaal zu treffen sind, damit das Gebäude bis zu einer endgültigen Umnutzung einer Zwischennutzung zugeführt werden kann; 7. wie hoch die Kosten und die Dauer einer solchen Instandsetzung schätzungsweise ausfallen würden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 8. alle weiteren Maßnahmen zu unterbinden, die einer Zwischennutzung des Labsaals entgegenstehen; 9. die Versorgungsleitungen wiederherzustellen; 10. die in Ziffer 7. erfragten Kosten in den Haushalt für 2023 bzw. das Investitionsprogramm einzustellen; 11. sich bei der Leitung der Universität, dem Land Hessen und der ABG dafür zu verwenden, dass der Labsaal einer Zwischennutzung als Skatehalle zugeführt wird. 12. Andernfalls dem Ortsbeirat zu begründen, was der Zwischennutzung entgegen steht.

Begründung:

Die Zwischennutzung des Labsaals ist seit Ende letzten Jahres in der Diskussion. Der Verein Concrete Skate e. V. hat bereits ein Zwischennutzungskonzept für den Labsaal ausgearbeitet. Nötigenfalls wäre der Verein sogar bereit und in der Lage, diese Zwischennutzung ohne die gekappten Versorgungsleitungen für Wärme- und Wasserversorgung zu realisieren, schließlich ist eine überdachte Skatehalle für den Winter auch ohne Heizung oder fließend Wasser deutlich angenehmer als das Skaten unter freiem Himmel. Gleichwohl sind in Anbetracht der bereits etwa ein Jahr andauernden Diskussion um die Zwischennutzung des Labsaal die Fragen nach der Kappung der Versorgungsleitungen von Relevanz. Spätestens seit der Antwort des Magistrats auf die Frage vom 17.02.2022, F 549, war der Labsaal als mögliche Skatehalle auch aus Perspektive des Magistrats eine Möglichkeit, suchte dieser gemeinsam mit dem Verein Concrete Skate e. V. einen Standort für eine Skatehalle und beurteilte die Zwischennutzung des Labsaals in diesem Zusammenhang als planungsrechtlich möglich. Diesem politischen Willen schließt sich der Ortsbeirat ausdrücklich an. Trotz bereits gekappter Versorgungsleitungen kann der Labsaal zumindest für eine Zwischennutzung instand gesetzt werden, einschließlich der Erneuerung der Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Frage vom 17.02.2022, F 549 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1564
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0