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Biegwald - Wegerückbau zugunsten eines nachhaltigeren Baumbestands mit Lebensraum für den geschützten Heldbockkäfer

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Biegwald - Wegerückbau zugunsten eines nachhaltigeren Baumbestands mit Lebensraum für den geschützten Heldbock

Details im PARLIS OF_520-2_2022
07.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Biegwald - Wegerückbau zugunsten eines nachhaltigeren Baumbestands mit Lebensraum für den geschützten Heldbockkäfer

Details im PARLIS OM_3105_2022
10.02.2023

Stellungnahme des Magistrats

Biegwald - Wegerückbau zugunsten eines nachhaltigeren Baumbestands mit Lebensraum für den ge-schützten Heldbockkäfer

Details im PARLIS ST_427_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3105 entstanden aus Vorlage: OF 520/2 vom 12.10.2022

Betreff: Biegwald - Wegerückbau zugunsten eines nachhaltigeren Baumbestands mit Lebensraum für den geschützten Heldbockkäfer
Der Magistrat wird gebeten, zur Entwicklung eines stabilen, nachhaltigen Waldbestands mit einem hohen Erholungswert für die Frankfurterinnen und Frankfurter folgende vom Grünflächenamt und Umweltamt geplanten Maßnahmen im Biegwald umzusetzen: 1. Wegerückbau: Das Grünflächenamt und Umweltamt haben unter Mitarbeit des Senckenberg Instituts ein Konzept zum Rückbau von Wegen im Biegwald erarbeitet, um durch die Aufgabe von Wegen die notwendigen Flächen für die Verkehrssicherung zu minimieren (siehe Anlage). 2. Reduzierung der Verkehrssicherungspflicht: Gemäß einer aktuellen forstbehördlichen Begutachtung entsprechen die Größe und die vorhandenen Baumarten des Biegwalds einer Klassifizierung an Wald im Sinne des Waldgesetzes. Die Verkehrssicherungspflicht im Wald umfasst nur die Waldränder angrenzend an öffentliche Verkehrswege, Bebauung, Kleingartenanlagen etc. und innerhalb des Waldes auch die Haupterholungswege. Durch die Umwandlung des Biegwaldes von einer öffentlichen Grünanlage zu einem Stadtwald kann der wesentlich geringere Umfang von Verkehrssicherungsmaßnahmen angewendet werden. 3. Entwicklung von Naturwaldzellen: Die Reduzierung der notwendigen Flächen, die den Verkehrssicherungspflichten unterliegen, ermöglicht die Bildung von größeren zusammenhängenden Naturwaldzellen, in denen sich der Wald stabilisieren kann und gleichzeitig Lebensraum für den vorhandenen geschützten Heldbockkäfer bieten. Aus der Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist die gezielte Förderung eines Eichenbestandes die Grundlage für den langfristigen Erhalt des geschützten Heldbockkäfers. Der 18,4 Hektar große Biegwald liegt nördlich der A 648 auf Höhe des Rebstockparks. Laut Bebauungsplan ist er als öffentliche Grünanlage festgesetzt, die sich in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamts befindet. Der Biegwald unterliegt bis auf die Fläche des ehemaligen Waldspielplatzes nicht der städtischen Grünanlagensatzung.

Begründung:

Der Biegwald leidet zunehmend unter den klimatischen Veränderungen der letzten Jahre. Aufgrund der vergangenen Trockenjahre sind bereits zahlreiche Altbäume geschädigt, sodass vermehrt umfangreiche Baumfällungen und Kronenrückschnitte entlang der Wege durch den Unterhaltungsbezirk des Grünflächenamts durchgeführt werden mussten, um die Verkehrssicherung für die Nutzerinnen und Nutzer des Biegwaldes zu gewährleisten. Der damit verbundene Verlust von Altbäumen hat den Waldbestand teilweise zu einem aufgelichteten Wald ohne geschlossenem Kronendach verändert. Das Grünflächenamt befürchtet für die Zukunft einen weiteren Verlust des Waldcharakters mit erheblich eingeschränkten Erholungsqualitäten für die Bevölkerung, wenn weiterhin die strengen, flächendeckenden Verkehrssicherungsmaßnahmen für eine öffentliche Grünanlage durchgeführt werden. Im Biegwald befinden sich zudem zahlreiche Eichen, die vom streng geschützten Heldbockkäfer besiedelt sind. Die Fällung und Kappung von Eichen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefährden das langfristige Ziel, den Biegwald als Lebensraum für den Heldbockkäfer zu erhalten. Anlage 1 (ca. 578 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 427 Aktenzeichen: 67-0