Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
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Bisheriger Verlauf
31.10.2022
10.11.2022
20.11.2023
15.01.2024
Antrag Ortsbeirat
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
Details im PARLIS OF_365-9_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
Details im PARLIS OM_3144_2022Stellungnahme des Magistrats
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
Details im PARLIS ST_2345_2023Stellungnahme des Magistrats
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
Details im PARLIS ST_105_202431.10.2022
Antrag Ortsbeirat
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
Details im PARLIS OF_365-9_202210.11.2022
Anregung Ortsbeirat
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
Details im PARLIS OM_3144_202220.11.2023
Stellungnahme des Magistrats
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
Details im PARLIS ST_2345_202315.01.2024
Stellungnahme des Magistrats
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
Details im PARLIS ST_105_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3144 entstanden aus Vorlage: OF 365/9 vom 31.10.2022
Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
Der Magistrat wird gebeten, in der Kleinen Höllbergstraße, in Fahrtrichtung rechts, das Gehwegparken mit Verkehrszeichen 315 zu erlauben. In der Vergangenheit wurde das auch ohne entsprechendes Schild ohne Beanstandungen praktiziert. Begründung:
Die Kleine Höllbergstraße ist eine kleine, hauptsächlich von Anwohnern frequentierte Einbahnstraße, auf der die Fahrzeuge in Fahrtrichtung rechts seit vielen Jahren beanstandungslos halbseitig auf dem Bürgersteig parkten. In dem benachbarten Lindenring ist das bereits so geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2345 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 105
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1