Buslinie 69 - Einsatz von Minibussen
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Bisheriger Verlauf
24.03.2022
08.07.2022
30.10.2022
10.11.2022
24.03.2023
24.03.2023
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3153 entstanden aus Vorlage: OF 377/9 vom 30.10.2022
Betreff: Buslinie 69 - Einsatz von Minibussen
Vorgang: OM 1911/22 OBR 9; ST 1585/22 Der Magistrat wird gebeten, den Betreiber der Buslinie 69, Transdev GmbH, aufzufordern, nur noch Minibusse einzusetzen. Die Fahrgastzahlen sind sehr niedrig, die derzeit eingesetzten Midibusse aber so groß, dass sie im Begegnungsverkehr auf der Kurhessenstraße immer wieder entweder selbst auf die Gehwege ausweichen müssen oder aber den entgegenkommenden Verkehr dazu zwingen. Dadurch kommt es nicht nur zu Gefährdungen von Fußgängern, sondern auch zu Beschädigungen der Gehwege, die auf diese Belastungen nicht ausgerichtet sind. Begründung:
Ausweislich der Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1585, haben in der Spitze 24 Fahrgäste das im Dezember 2021 neu eingerichtete Angebot auf der Strecke zwischen dem Platz "Weißer Stein" und dem "Markus-Krankenhaus" genutzt. Auf der alten Strecke zwischen Hügelstraße und dem Platz "Weißer Stein" waren es 36, insbesondere im morgendlichen Schülerverkehr. Im Durchschnitt fahren auf dem neuen Streckenabschnitt 4,1 Personen mit, auf dem alten 6,2. Demgegenüber steht ein Platzangebot in den laut Transdev GmbH eingesetzten Typen von Midibussen von 27 + 1 Sitz- und 60 Stehplätzen. Diese Busse sind demzufolge völlig überdimensioniert, unwirtschaftlich und auf der fraglichen Strecke nur unter Inkaufnahme der Gefährdung von Fußgängern und der Beschädigung von öffentlicher Infrastruktur zu betreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1911
Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1585 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 802 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 20