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Quartiersplatz „Am Ohlenstück“ benutzerfreundlicher gestalten

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Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 102/13 vom 29.11.2022 Betreff: Quartiersplatz "Am Ohlenstück" benutzerfreundlicher gestalten Das Neubaugebiet "Am Ohlenstück" ist fast fertig bezogen. Die neuen Familien leben sich gerade in Nieder-Erlenbach ein. Um eine gute Integration der Neubürger zu fördern, wurde im Neubaugebiet ein Quartiersplatz mit Aufenthaltsmöglichkeiten, Bänken, Tischen und einzelnen Spielgeräten geschaffen. Der Gedanke eines aufenthaltsfördernden Quartierplatzes ist sehr gut, leider ist die Ausführung mangelhaft. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Kombination aus Tisch und Bank steht ungünstig auf der Grasfläche. Das Erscheinungsbild eines Teils der Pflasterung, rund um die Grasfläche, hebt sich von der restlichen Pflasterung ab. Dies wäre der ideale Standort, um die Kombination aus Tisch und Bank aufzustellen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Tisch-Bank-Kombination auf die genannte Pflasterfläche umzustellen. 2. Es wurden drei Wackelgeräte aufgestellt, welche für Kinder sehr unattraktiv sind. Daher wird der Magistrat gebeten, ein Spielhaus aufzustellen, sodass vor allen Dingen auch jüngere Kinder Beschäftigung haben. Beispielbilder sind unten zu finden. 3. Die Fläche um die Spielgeräte ist nicht befestigt. Dies ist gut so, denn die naturnahe Fläche sollte nicht versiegelt werden. Allerdings wird dadurch das Spielen im Herbst bzw. nach Regenwetter unangenehm. Daher wird der Magistrat gebeten, rund um die Spielgeräte Rindenmulch auszulegen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Platz ein Wochenmarkt veranstaltet werden kann, an welchem einmal in der Woche Marktbeschicker ihre Waren anbieten und der Platz dann auch zu einem Treffpunkt für den gesamten Stadtteil werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1621