Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12
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Bisheriger Verlauf
25.04.2022
15.08.2022
13.11.2022
29.11.2022
22.05.2023
Antrag Ortsbeirat
Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12-14
Details im PARLIS OF_222-7_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12 bis 14
Details im PARLIS OM_3195_2022Stellungnahme des Magistrats
Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12 bis 14
Details im PARLIS ST_1058_202313.11.2022
Antrag Ortsbeirat
Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12-14
Details im PARLIS OF_222-7_202229.11.2022
Anregung Ortsbeirat
Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12 bis 14
Details im PARLIS OM_3195_202222.05.2023
Stellungnahme des Magistrats
Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12 bis 14
Details im PARLIS ST_1058_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3195 entstanden aus Vorlage: OF 222/7 vom 13.11.2022
Betreff: Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Praunheimer Landstraße 12
bis 14 Vorgang: OM 1959/22 OBR 7; ST 1845/22 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen bezüglich der Gestaltung des öffentlichen Raumes im Bereich der Praunheimer Landstraße 12 bis 14 vorzunehmen: 1. Die maroden Pflanzkübel vor der Apotheke (Praunheimer Landstraße 14) werden entfernt und durch eine neue Begrünung ersetzt. 2. Der Parkplatz vor Hausnummer 12 wird umgewandelt und zusammen mit der bestehenden Sperrfläche (vor Hausnummer 14) beplant. Die Fläche soll teilentsiegelt und begrünt werden. Ebenfalls sollen Radabstellbügel errichtet werden. 3. Die zwei vorderen Längsparkplätze in der Parkbucht (Blickrichtung stadteinwärts) vor der Apotheke werden zu Öffnungszeiten der Apotheke zu Kurzzeitparkplätzen umgewandelt (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 0 8:00 bis 13:00 Uhr). Auf dem verbliebenen Parkplatz in der Parkbucht sollen Parkmöglichkeiten für zwei Kleinkrafträder eingerichtet werden. 4. Zugunsten einer ordnungsgemäßen Breite und Länge des Behindertenparkplatzes nach DIN 18040-3 entfällt der reguläre Parkplatz, welcher sich zwischen dem Behindertenparkplatz und der Parkbucht befindet. Begründung:
- Die hölzernen Pflanzkübel vor der Apotheke sind völlig marode und morsch, sie werden seit vielen Jahren nicht mehr gepflegt, rostige Nägel stellen eine Verletzungsgefahr dar. Eine hochwertige Begrünung an dieser Stelle soll den öffentlichen Raum verschönern. Dafür bietet sich eine Teilentsiegelung der Fläche an. - Gemäß der Stellungnahme ST 1845 zur Anregung OM 1959 soll der Ortsbeirat die Vorschläge des Magistrats konkretisieren. Bis auf Ziffer 2. des der Anregung zugrunde liegenden Ortsbeiratsantrags ist dieser Beschluss in der Ortsbeiratssitzung am 4. Oktober erfolgt. In der Diskussion hat sich gezeigt, dass zusätzliche Fahrradbügel an der Apotheke zwar gewünscht sind, aber der vorgeschlagene Standort aufgrund des Behindertenparkplatzes als nicht praktikabel angesehen wird. Deshalb wird die oben beschriebene Lösung vorgeschlagen (Punkt 2). - Die Stellungnahme regt auch an: "Die Maßnahme soll auch der Zugänglichkeit für den Fußverkehr dienen". Dies wird zum einen durch eine gemeinsame Planung der Flächen auf dem Gehweg erreicht. Zum anderen macht insbesondere die Errichtung von Stellplätzen für Kleinkrafträder, die bisher auf dem Gehweg parken, an dieser Stelle den Gehweg auch für Menschen mit Kinderwagen und Gehhilfen wieder vollständig nutzbar. - Für mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden der Apotheke soll die Erreichbarkeit durch Kurzzeitparkplätze verbessert werden. Durch die Bindung an die Öffnungszeiten der Apotheke erlaubt dies gleichzeitig den Anwohnenden, die Parkplätze über Nacht sowie zu Schließzeiten der Apotheke zu nutzen. Das funktioniert bereits mit dem bestehenden Parkplatz für schwerbehinderte Menschen sehr gut. Dieser entspricht jedoch nicht der DIN-Norm 18040-3. Dort ist eine Breite von dreieinhalb Metern und eine Länge von fünf Metern vorgeschrieben. Momentan ist der Behindertenparkplatz zwei Meter breit und fünfeinhalb Meter lang. Um die Maße anzupassen, soll der reguläre Parkplatz im Bereich zwischen dem derzeitigen Behindertenparkplatz und der anschließenden Parkbucht entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959
Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1058 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2