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Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66

Details im PARLIS OA_223_2022
26.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel

Details im PARLIS OF_401-3_2022
08.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel

Details im PARLIS OM_3261_2022
20.03.2023

Stellungnahme des Magistrats

Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel

Details im PARLIS ST_694_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3261 entstanden aus Vorlage: OF 401/3 vom 26.10.2022

Betreff: Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel
Vorgang: OA 223/22 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 3 ein Gutachten vorzulegen, welches die klimatologischen Auswirkungen des Mehrverkehrs infolge des Baus des Riederwaldtunnels bzw. des Erlenbrucher Dreiecks auf das Nordend aufzeigt; 2. dem Ortsbeirat 3 Maßnahmen zur Abfederung der Folgen dieser klimatologischen Auswirkungen für das Nordend vorzulegen; 3. das Bundesverkehrsministerium um Auskunft zu ersuchen, ob die klimatologischen Auswirkungen mit den Klimaschutzvorgaben des Bundes, auf Basis des Bundes-Klimaschutzgesetzes, vereinbar sind. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bis zur Klärung der angesprochenen Fragen ein Bau- und Rodungsmoratorium verhängt wird. Der Ortsbeirat 3 unterstützt hierbei ausdrücklich das durch den Ortsbeirat 11 in der Anregung OA 223 geforderte Moratorium.

Begründung:

Für den Ortsbezirk 3 würde die Inbetriebnahme der Autobahnverbindung laut dem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erstellten Verkehrsgutachten auf einigen Straßen, z. B. auf der schon heute stark belasteten Friedberger Landstraße, eine deutliche Zunahme des Verkehrs bedeuten. Die damit verbundenen Belastungen sollten im Hinblick auf die zukünftigen Klimaverhältnisse neu bewertet werden. Der Magistrat soll transparent machen, mit welchen Folgen das Nordend aufgrund der klimatologischen Auswirkungen rechnen muss und mit welchen Maßnahmen im Nordend sich an diese Folgen angepasst werden soll. Ein Bau- und Rodungsmoratorium soll verhindern, dass bereits erste Eingriffe mit negativen Klimafolgen für das Nordend umgesetzt werden, ohne dass eine abschließende Bewertung des Bundesverkehrsministeriums bezüglich der Vereinbarkeit der Verkehrsmaßnahme mit dem Klimaschutz vorliegt. Hierbei folgt der Ortsbeirat 3 den Forderungen des Ortsbeirats 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2022, OA 223
Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 694 Aktenzeichen: 61 12