Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen
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Bisheriger Verlauf
04.11.2021
26.09.2022
27.10.2022
08.12.2022
18.12.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz ermöglichen
Details im PARLIS OM_1029_2021Stellungnahme des Magistrats
Zugang zur öffentlichen Toiletten am Merianplatz ermöglichen
Details im PARLIS ST_2212_2022Antrag Ortsbeirat
Zugang zur Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen
Details im PARLIS OF_415-3_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen
Details im PARLIS OM_3265_2022Stellungnahme des Magistrats
Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen
Details im PARLIS ST_2466_202304.11.2021
Anregung Ortsbeirat
Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz ermöglichen
Details im PARLIS OM_1029_202126.09.2022
Stellungnahme des Magistrats
Zugang zur öffentlichen Toiletten am Merianplatz ermöglichen
Details im PARLIS ST_2212_202227.10.2022
Antrag Ortsbeirat
Zugang zur Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen
Details im PARLIS OF_415-3_202208.12.2022
Anregung Ortsbeirat
Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen
Details im PARLIS OM_3265_202218.12.2023
Stellungnahme des Magistrats
Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen
Details im PARLIS ST_2466_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3265 entstanden aus Vorlage: OF 415/3 vom 27.10.2022
Betreff: Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen
Vorgang: OM 1029/21 OBR 3; ST 2212/22 Mit der Stellungnahme vom 26.09.2022, ST 2212, rät der Magistrat von einer Rund-um-die-Uhr-Öffnung der öffentlichen Toilette am Merianplatz ab. Es sei mit einer erheblichen Verunreinigung der Sanitäranlage zu rechnen. Nach eingehender Beratung und Ortsbesichtigung durch Mitglieder aller Fraktionen des Ortsbeirats wurde die Anregung OM 1029 auf durchgehende Nutzungsmöglichkeit bewusst so gestellt. Die Situation rund um die Plätze im Nordend ist bekannt. Ansammlungen von Menschen finden hier nicht nur zu Öffnungszeiten der anliegenden Gastronomiebetriebe statt. Die Verunreinigung der Umgebung wie öffentlicher Flächen oder Vorgärten durch Fäkalien ist auch dem Magistrat bekannt. Zur Verhinderung wird eine durchgängig zugängliche öffentliche Toilette benötigt. Auch Kinder, ältere oder obdachlose Menschen sollten nicht an Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben gebunden sein. Soweit dem Ortsbeirat bekannt, ist die Reinigung der Toilette dem Erbbaunehmer vertraglich auferlegt. Sollte hier ein Nachtrag im Erbbauvertrag nötig sein, wird der Magistrat gebeten, diesen anzustreben oder eine anderweitige Möglichkeit der durchgehenden Nutzung der öffentlichen Toilette zu finden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat erneut gebeten, den Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz als Pilotprojekt so zu ermöglichen, dass ein schlüsselloser Zugang unter Wahrung hygienischer Bedingungen möglich ist. Nach einem halben Jahr soll ausgewertet und berichtet werden, ob dieses Verfahren funktioniert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1029
Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2466 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22