Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“
Details im PARLIS OF_389-9_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“
Details im PARLIS OM_3277_2022Stellungnahme des Magistrats
Aktueller Planungsstand für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung"
Details im PARLIS ST_978_2023Antrag Ortsbeirat
Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“
Details im PARLIS OF_389-9_2022Anregung Ortsbeirat
Aktueller Planungsstand für das Baugebiet „Nordöstlich der AnneFrankSiedlung“
Details im PARLIS OM_3277_2022Stellungnahme des Magistrats
Aktueller Planungsstand für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung"
Details im PARLIS ST_978_2023S A C H S T A N D :
Betreff: Aktueller Planungsstand für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" Vorgang: NR 895/19 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; NR 316/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Für das Plangebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Bebauungsplan Nr. 902), in dem etwa 800 Wohnungen entstehen sollen, gab es im Jahr 2014 einen Aufstellungsbeschluss. 2019 wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Wettbewerb für einen städtebaulichen Entwurf entschieden. Der Website des Stadtplanungsamtes ist zu entnehmen, dass aktuelle Verfahrensschritte seien, Verhandlungen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern über städtebauliche Verträge zu führen und einen Bebauungsplanentwurf offenzulegen. Ende 2020 veröffentlichte das Energiereferat eine vom Bund geförderte und vom Institut Ebök ausgearbeitete Potenzialstudie für die Nutzung von erneuerbaren Energien für einige Siedlungsgebiete in Frankfurt, darunter auch für dieses (siehe https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/energie/energieversorgung/klimasch utzteilkonzepte). Den Medien und dem parlamentarischen Informationssystem sind nur vereinzelt neue Informationen zu entnehmen. Ein vollständiges aktuelles Bild ist für die interessierte Öffentlichkeit jedoch nicht verfügbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zum Planungsstand des Bebauungsplan Nr. 902 zu berichten, insbesondere 1. zum Städtebau: a) welche maßgeblichen Veränderungen der Bebauungsplan gegenüber dem städtebaulichen Entwurf des Wettbewerbsgewinners zwischenzeitlich erfahren hat, b) welche Vereinbarungen oder Überlegungen zu Realisierungswettbewerben bestehen; 2. zum Grundstückserwerb und Wohnen: a) ob und welche Flächen die Stadt inzwischen erwerben konnte, zu welchen Ergebnissen das laufende Umlegungsverfahren bisher geführt hat und insbesondere, ob die Flächen, die der erstplatzierte Wettbewerbsentwurf für Grünverbindungen, Sport- und Bewegungswiesen sowie als Naturspielplatz vorsieht, erworben werden konnten oder in das Umlageverfahren eingebracht wurden, sodass nicht nur die Wohnbebauung, sondern zeitgleich auch bereits große, öffentlich nutzbare Grünflächen im Sinne des Wettbewerbsentwurfs entstehen, b) ob im Gebiet zwischenzeitlich Grundstücksverkäufe stattgefunden haben, bei denen die Stadt die Möglichkeit des Erwerbs nichts genutzt hat und falls ja, warum nicht, c) ob und welche Flächen für den Gemeinbedarf die Stadt Frankfurt hier festsetzen möchte, d) ob der Magistrat bereits über Flächen verfügt, auf denen der Anteil für den gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau realisiert werden kann, damit die Gewinnerinnen und Gewinner des Konzeptvergabeverfahrens Projekte auf Grundstücken mit möglichst niedrigem Erbbauzins und entsprechend dauerhaft günstigeren Mieten realisieren können; 3. zu Energie, Klima und Nachhaltigkeit: a) inwiefern das Klimaschutzteilkonzept der Ebök in der Bauleitplanung und der Verhandlung von städtebaulichen Verträgen berücksichtigt wurde und dabei insbesondere, welcher energetische Standard der Gebäudehülle und welcher Grad der Energieautarkie für das Quartier angestrebt und verhandelt wird, b) ob bereits, wie im Fazit der Ebök-Studie empfohlen, vertiefende Untersuchungen zur Nutzung des oberflächennahen Geothermiepotenzials erfolgt sind und ob geprüft wurde, inwiefern Erdwärmesonden im umliegenden Landschaftsschutzgebiet genehmigungsfähig wären und wie sich ggf. das Ergebnis dieser Untersuchungen und Prüfungen darstellt, c) ob bereits ein Nutzungskonzept für die Dachflächen erstellt wurde und inwiefern der Magistrat hier eine städtebauliche Rechtfertigung für die Festsetzung zur Ausstattung und Nutzung von PV-Anlagen auf Dachflächen (gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 23b BauGB) sieht, d) welche Konsequenz der Magistrat für dieses Projekt aus den "Grundsatzbeschlüssen für ein klimaneutrales Frankfurt" (NR 316) und dem damit formulierten Ziel "bis 2035 auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt klimaneutral zu werden" zieht, e) ob und mit welchem Ergebnis mit den Beteiligten bereits über die Option des Einsatzes nachhaltiger(er) Baustoffe, z. B. Holzbau, gesprochen wurde; 4. zu Bestandsbäumen und Artenschutz: a) ob der Erhalt der Bäume aus der Baumschulfläche gegenüber dem "Wäldchen" (in der Verlängerung von Am Gabelacker) geplant ist und falls nicht, wie diese Entscheidung zustande kam, b) ob und in welcher Art bereits Untersuchungen zum Artenschutz stattfanden, welche relevanten Arten im Gebiet festgestellt wurden und welche artenschutzrechlichen Ausgleichsmaßnahmen dadurch nötig und ggf. bereits vorbereitet wurden; 5. zur Mobilität: a) ob für die Straßenquerschnitte die Beschlüsse der NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" berücksichtigt wurden und welche Form der Radverkehrsführung hier angestrebt wird, b) wie viele Stellplätze im öffentlichen Raum, in Tiefgaragen und in der Quartiersgarage vorgesehen sind und welche Überlegungen hier zum Tragen gekommen sind, c) ob inzwischen ein Mobilitätskonzept vorliegt, das die Busroute und Verkehrsführung durch das Gebiet genauer definiert als der Siegerentwurf des Wettbewerbs und welche Eckpunkte dieses enthält; 6. zur Beteiligung der Öffentlichkeit: ob es für die weitere Beteiligung über das gesetzliche Maß hinaus bereits konkrete Überlegungen gibt. Konkret stellt sich die Frage, wie die vom Gesetz vorgeschriebene Offenlage des Bebauungsplanentwurfs so begleitet werden kann, dass auch neben Einwänden zu diesen Möglichkeiten für die Öffentlichkeit bestehen, sich noch einmal mit Ideen einzubringen, z. B. bei der Freiraum- und Platzgestaltung und der Architektur. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Fortschritt des Verfahrens auf der Homepage des Stadtplanungsamts zu aktualisieren, da dies für die Bürgerinnen und Bürger die erste Anlaufstelle für Informationen ist. Bei maßgeblichen Veränderungen im Verfahren wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat unaufgefordert zu informieren und über den Stand in einer seiner Sitzungen zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 978