Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
Lesezeit: 1 Minuten
Bisheriger Verlauf
30.01.2022
08.12.2022
03.04.2023
25.01.2024
Antrag Ortsbeirat
Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
Details im PARLIS OF_391-9_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
Details im PARLIS OM_3278_2022Stellungnahme des Magistrats
Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
Details im PARLIS ST_893_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum
Details im PARLIS OM_5024_202430.01.2022
Antrag Ortsbeirat
Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
Details im PARLIS OF_391-9_202208.12.2022
Anregung Ortsbeirat
Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
Details im PARLIS OM_3278_202203.04.2023
Stellungnahme des Magistrats
Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
Details im PARLIS ST_893_202325.01.2024
Anregung Ortsbeirat
Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum
Details im PARLIS OM_5024_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3278 entstanden aus Vorlage: OF 391/9 vom 30.01.2022
Betreff: Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im westlichen Teil der Straße Am Lindenbaum zu erlauben. Die Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum/Kleinschmidtstraße ist fahrradfreundlich ausgebaut. Allerdings ist es dem Fahrradverkehr nicht erlaubt, von der Eschersheimer Landstraße kommend weiter auf der Straße Am Lindenbaum zur Kreuzung Nußzeil/Denhardtstraße zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5024
Aktenzeichen: 32-1