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Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.01.2022

Antrag Ortsbeirat

Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben

Details im PARLIS OF_391-9_2022
08.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben

Details im PARLIS OM_3278_2022
03.04.2023

Stellungnahme des Magistrats

Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben

Details im PARLIS ST_893_2023
25.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum

Details im PARLIS OM_5024_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3278 entstanden aus Vorlage: OF 391/9 vom 30.01.2022

Betreff: Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im westlichen Teil der Straße Am Lindenbaum zu erlauben. Die Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum/Kleinschmidtstraße ist fahrradfreundlich ausgebaut. Allerdings ist es dem Fahrradverkehr nicht erlaubt, von der Eschersheimer Landstraße kommend weiter auf der Straße Am Lindenbaum zur Kreuzung Nußzeil/Denhardtstraße zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5024
Aktenzeichen: 32-1