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Sanierung und Neubau Klassentrakt Ziehenschule

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.11.2022

Antrag Ortsbeirat

Sanierung und Neubau Klassentrakt Ziehenschule

Details im PARLIS OF_399-9_2022
08.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Sanierung und Neubau Klassentrakt Ziehenschule

Details im PARLIS OM_3281_2022
10.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Sanierung und Neubau Klassentrakt Ziehenschule

Details im PARLIS ST_1439_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3281 entstanden aus Vorlage: OF 399/9 vom 24.11.2022

Betreff: Sanierung und Neubau Klassentrakt Ziehenschule
Nachdem der Architektenwettbewerb für den Neubau des Klassentrakts der Ziehenschule erfolgreich abgeschlossen werden konnte, sind die Vorbereitungen für die Realisierung des Entwurfs zügig anzugehen. Um sowohl die Sanierung im Bereich des Altbaus als auch den Neubau des Klassentrakts innerhalb eines überschaubaren Zeitraums durchführen zu können als auch die Belastungen für Lehrer- und Schülerschaft zu minimieren, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und inwieweit eine Auslagerung der gesamten Schule auf eine in der Nähe befindliche Fläche möglich - sofern von der Schulgemeinde gewünscht - ist.

Begründung:

Die durchzuführenden Arbeiten sind umfangreich und höchstwahrscheinlich sehr lärmintensiv. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass der für die Bauarbeiten zur Verfügung stehende Raum sehr begrenzt ist. Eine Auslagerung der Schule würde sowohl eine zügige Durchführung der Arbeiten ermöglichen als auch Beeinträchtigungen des Unterrichts durch die Bauarbeiten bzw. eine Gefährdung der Mitglieder der Schulgemeinde durch Baufahrzeuge minimieren. Als Beispiel sei auf die Sanierung der Carl-Schurz-Schule verwiesen, die ebenfalls vollständig ausgelagert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1439
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20