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Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 entstanden aus Vorlage: OF 505/2 vom 14.10.2022 Betreff: Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie weit die Pläne zu der Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim fortgeschritten sind und wie genau der weitere zeitliche Ablauf aussieht; 2. wann die Georg-Büchner-Schule gemäß der vorab stattgefundenen Bekundungen in die konkrete Planung mit einbezogen wird, um durch die stärkere Berücksichtigung pädagogischer Aspekte eine größere Nachhaltigkeit und eine pädagogisch sinnvolle Raumstruktur der neuen schulischen Gebäude gewährleisten zu können.

Begründung:

Nach jahrelangem Vorlauf wurden im Dezember 2019 die Kosten für die Planungsphase zum Bauvorhaben "Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule" in den Doppelhaushalt der Stadt aufgenommen. Von Beginn an wurde dieses Projekt von beiden Ämtern - Amt für Bau und Immobilien und Stadtschulamt - als herausfordernd benannt, da beide Ämter aufgrund der unterschiedlichen Verantwortung (Amt für Bau und Immobilien für die Grundsanierung und das Stadtschulamt für die Erweiterung) für die Planung gemeinsam verantwortlich seien. Infolge gab es vereinzelte Gespräche zwischen Schulleitungsteam und den Verantwortlichen der beiden Ämter. Der Inhalt der Gespräche blieb jedoch sehr vage und es wurde weder eine Transparenz bezüglich der Ausschreibung und Auswahl der unterschiedlichen Planungsmodelle noch zu dem Planungsverlauf geboten. Der Schule wurde zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Planung vorgestellt, noch wurde die Schule an der Planung beteiligt. Im Rückblick auf die letzten drei Jahre lässt sich feststellen, dass bisher die Einbindung der Schule in die Planung nur sehr unzureichend gelungen ist. Es entsteht der Eindruck, dass die Einbindung der Schule nicht erwünscht ist und dass seitens der Stadt keine dringende Notwendigkeit gesehen wird, die längst überfällige Sanierung der Schule voranzutreiben. Eine Sanierung ist aber dringend notwendig. So darf beispielhaft an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Malerarbeiten und kleinere Reparaturen in den desolaten Klassenzimmern und Schultoiletten in Eigenregie mit Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonal und Eltern vorgenommen werden. Zudem ist es - bedingt durch die aktuelle Energiekrise - doppelt ärgerlich, dass die Heizung in der Schule seit Jahren nicht reguliert werden kann. Sprich, damit die Kinder nicht in kalten Klassenräumen sitzen, muss die Heizung auf vollem Betrieb fahren, damit sie läuft. Eine Regulierung der Raumtemperatur ist nur durch das Öffnen und Schließen der Fenster möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Antrag vom 05.01.2024, OF 833/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5021 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme