Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Fortschritt der Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim zu prüfen und zu berichten. Die Notwendigkeit der Sanierung wird durch die unzureichende Einbindung der Schule in die Planung und die aktuellen baulichen Mängel unterstrichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wie weit die Pläne zu der Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim fortgeschritten sind und wie genau der weitere zeitliche Ablauf aussieht;
- wann die Georg-Büchner-Schule gemäß der vorab stattgefundenen Bekundungen in die konkrete Planung miteinbezogen wird, um durch die stärkere Berücksichtigung pädagogischer Aspekte eine größere Nachhaltigkeit und eine pädagogisch sinnvolle Raumstruktur der neuen schulischen Gebäude gewährleisten zu können.
Begründung
Nach jahrelangem Vorlauf wurden im Dezember 2019 die Kosten für die Planungsphase zum Bauvorhaben "Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule" in den Doppelhaushalt der Stadt aufgenommen. Von Beginn an wurde dieses Projekt von beiden Ämtern - Amt für Bau und Immobilien und Stadtschulamt - als herausfordernd benannt, da beide Ämter aufgrund der unterschiedlichen Verantwortung (Amt für Bau und Immobilien für die Grundsanierung und das Stadtschulamt für die Erweiterung) für die Planung gemeinsam verantwortlich seien. Infolge gab es vereinzelte Gespräche zwischen Schulleitungsteam und den Verantwortlichen der beiden Ämter. Der Inhalt der Gespräche blieb jedoch sehr vage und es wurde weder eine Transparenz bezüglich der Ausschreibung und Auswahl der unterschiedlichen Planungsmodelle noch zu dem Planungsverlauf geboten. Der Schule wurde zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Planung vorgestellt, noch wurde die Schule an der Planung beteiligt. Im Rückblick auf die letzten drei Jahre lässt sich feststellen, dass bisher die Einbindung der Schule in die Planung nur sehr unzureichend gelungen ist. Es entsteht der Eindruck, dass die Einbindung der Schule nicht erwünscht ist und dass seitens der Stadt keine dringende Notwendigkeit gesehen wird, die längst überfällige Sanierung der Schule voranzutreiben. Eine Sanierung ist aber dringend notwendig. So darf beispielhaft an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Malerarbeiten und kleinere Reparaturen in den desolaten Klassenzimmern und Schultoiletten in Eigenregie mit Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonal und Eltern vorgenommen werden. Zudem ist es - bedingt durch die aktuelle Energiekrise - doppelt ärgerlich, dass die Heizung in der Schule seit Jahren nicht reguliert werden kann. Sprich, damit die Kinder nicht in kalten Klassenräumen sitzen, muss die Heizung auf vollem Betrieb fahren, damit sie läuft. Eine Regulierung der Raumtemperatur ist nur durch das Öffnen und Schließen der Fenster möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2022OFOF 505/2Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in BockenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3294Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in BockenheimDirektanregung
- 14. Juli 2023STST 1533Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in BockenheimStellungnahme
- 5. Januar 2024OFOF 833/2Umlagerung Außenstelle der GeorgBüchnerSchule ab Sommer 2024/2025Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2024OFOF 841/2Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2024OMOM 5021Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!Direktanregung
- 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 1694Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-4