Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)?
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Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 32 entstanden aus Vorlage: OF 18/6 vom 13.04.2021 Betreff: Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)? Vorgang: OM 6787/20 OBR 6; ST 485/21 Unter anderem auch bedingt durch das nahe liegende Gewerbegebiet herrscht im Flurscheideweg in Sossenheim großer Parkdruck. Vermehrt parken Autofahrer dort ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig und behindern und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer - eine Situation, die beispielhaft für viele Stellen in allen Stadtteilen im Frankfurter Westen steht. Der Ortsbeirat 6 hatte deshalb in seiner Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787, darum gebeten, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, um das Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg zu unterbinden. In seiner Stellungnahme vom 22.02.2021, ST 485, lehnt der Magistrat dies jedoch ab und verweist stattdessen die Fußgänger, die schwächsten Verkehrsteilnehmer, auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der an dieser Stelle (gegenüber Flurscheideweg 54 bis 56) nicht einmal existiert. Dies kommt einerseits einer Kapitulation gleich (man scheint das Falschparken schlicht zu tolerieren) und zeugt andererseits vom Fehlen jeglicher Ortskenntnis. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Parken auf dem Bürgersteig unterbinden. Alternativen zu den in der Stellungnahme ST 485 genannten Stahlabweisern könnten Bordsteinaufsätze (sog. Frankfurter Hüte) oder einfach regelmäßige Kontrollen sein. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu erläutern, inwiefern sich für eine Stellungnahme die Situation vor Ort angeschaut wird. Wie kann es sein, dass hier auf einen Gehweg verwiesen wird, der gar nicht existiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 303 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5