Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3311 entstanden aus Vorlage: OF 548/2 vom 10.11.2022 Betreff: Kreuzungsbereich Hansaallee/Fürstenbergerstraße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern zu Fuß und mit dem Fahrrad sowie dem Fahrradverkehr im Allgemeinen, die Kreuzung Hansaallee/Ecke Fürstenbergerstraße aufgrund des hohen Aufkommens des motorisierten Verkehrs neu zu gestalten. Die Kreuzung ist laut dem Schulwegplan Kreuzungspunkt sehr vieler Wegebeziehungen der sechs in der Nähe befindlichen Schulen. Da die Kreuzung vier Zu- und Abfahrten vorhält, entstehen bei hohen Verkehrsaufkommen, bei der Rechts-vor-Links-Regelung in einer Tempo-30-Zone, unüberschaubare Situationen, die manche Verkehrsteilnehmende überfordern bzw. andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Bei dieser Gemengelage gibt es keine einfache Lösung, daher soll bei einer Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt sowie Schulleiterinnen und Schulleiter der umliegenden Schulen, Anwohnenden und dem Ortsbeirat nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden . Zur Terminfindung sollen die Ämter auf den Ortsvorsteher zugehen. Ergebnisse der Ortsbegehung sollen dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt werden.
Begründung:
Bei einem Treffen mit mehreren Eltern von Schulkindern konnte nach Schulschluss besichtigt werden, was es heißt, als Schulkind die Kreuzung zu Fuß oder mit dem Rad zu queren. Eine Querung war oftmals nicht auf direktem Wege, sondern nur im "Zickzack" möglich, da manche Fahrzeugführende oft nicht mit den Vorfahrtsregeln zurecht kamen bzw. das Recht des Stärkeren in Anspruch nahmen. Gerade der Zulauf von Fahrzeugen aus der von Norden kommenden Hansaallee trägt besonders zu dem erhöhten Verkehrsaufkommen bei, da die Hansaallee in südlicher Richtung gerne als Abkürzung genutzt wird, um z. B. die Eschersheimer Landstraße in Richtung Nordend zu überqueren. Luftaufnahme 2020 Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1071 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme