Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-Riedberg
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 beantragt die Einrichtung von zwei Sozialbezirken in Kalbach-Riedberg, um den steigenden Bevölkerungszahlen und der veränderten Bevölkerungsstruktur gerecht zu werden. Dies soll durch die Ernennung von zwei Sozialbezirksvorsteherinnen bzw. Sozialbezirksvorstehern unterstützt werden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach-Riedberg wie folgt zwei Sozialbezirke einzurichten: Sozialbezirk 1 aus dem Stadtbezirk Kalbach 650 und Sozialbezirk 2 aus dem Stadtbezirk Riedberg 651. Beide Sozialbezirksvorsteherstellen sollen künftig mit zwei Sozialpflegerinnen bzw. Sozialpflegern unterstützend arbeiten.
Begründung
Unter Beachtung der Magistratsvorlage M 210 vom 04.11.2016 "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern" können in Kalbach-Riedberg zwei Sozialbezirksvorsteherinnen bzw. Sozialbezirksvorsteher ernannt werden. Um den steigenden Bevölkerungszahlen in Kalbach-Riedberg, inzwischen über 22.500 Einwohnerinnen bzw. Einwohner, und der veränderten Bevölkerungsstruktur im Stadtviertel Riedberg genügend Sorge tragen zu können, begrüßt der Ortsbeirat 12 die in der Magistratsvorlage M 210 getroffene Regelung, dass zwei Sozialbezirksvorsteherinnen bzw. Sozialbezirksvorsteher für Kalbach-Riedberg bestellt werden können. Durch die Erweiterung kann künftig gewährleistet werden, dass die Arbeitsbelastungen besser verteilt und die Bürgerinnen bzw. Bürger ausreichend unterstützt und beraten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2021OFOF 41/12Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 11. Juni 2021Sie sind hierOMOM 339Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1606Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats