Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3435 entstanden aus Vorlage: OF 573/2 vom 07.01.2023 Betreff: Tierversuche im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und von welchen Institutionen und Firmen in Bockenheim und Westend Tierversuche durchgeführt werden; 2. falls im Ortsbezirk 2 Tierversuche stattfinden, in welchem Ausmaß diese Versuche unternommen werden, d. h. mit welchen Tieren zu welchem Zweck welche Versuche durchgeführt werden; 3. falls im Ortsbezirk 2 Tierversuche stattfinden, welche städtischen Maßnahmen getroffen werden, um unnötige Tierversuche zu verhindern. Sollte es dem Magistrat nicht auf Anhieb möglich sein, die gestellten Fragen zu beantworten, wird der Magistrat darum gebeten, die jeweils zuständigen Behörden auf Landes- oder Bundesebene zu benennen und bei diesen entsprechende Erkundigungen einzuziehen.
Begründung:
Es besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat sollte sich auch um das Wohlergehen von Tieren in Bockenheim und Westend kümmern und sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Lebewesen einsetzen. Noch immer werden von Forschungseinrichtungen qualvolle Tierversuche durchgeführt, um z. B. Medikamente zu testen oder neue Kosmetika zu entwickeln. Dabei sind Tierversuche und das damit einhergehende Leid vermeidbar. Dass es Tierversuche gibt, ist den meisten Menschen zwar bewusst, dass diese aber manchmal in direkter Nachbarschaft stattfinden, wissen viele nicht. Geschweige denn, welche Versuche mit welchen Tieren durchgeführt werden. Kommen Informationen über Tierversuche ans Licht, reagiert die Öffentlichkeit häufig empört. Trotz des öffentlichen Interesses, fehlt es an zugänglichen Informationen darüber, ob auch in Bockenheim und Westend Tierversuche durchgeführt werden und welche Institutionen diese durchführen. Durch diese Intransparenz bleiben Missstände im Verborgenen und politische Debatten und Maßnahmen gegen qualvolle Tierversuche aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 999