Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im
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Bisheriger Verlauf
12.01.2023
27.01.2023
05.05.2023
Antrag Ortsbeirat
Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022
Details im PARLIS OF_340-12_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022
Details im PARLIS OM_3473_2023Stellungnahme des Magistrats
Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022
Details im PARLIS ST_1035_202312.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022
Details im PARLIS OF_340-12_202327.01.2023
Anregung Ortsbeirat
Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022
Details im PARLIS OM_3473_202305.05.2023
Stellungnahme des Magistrats
Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022
Details im PARLIS ST_1035_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3473 entstanden aus Vorlage: OF 340/12 vom 12.01.2023
Betreff: Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im
Dezember 2022 Nach mehrfacher Nachfrage erhielt der Ortsbeirat nunmehr eine Antwort der Autobahn GmbH vom 19.01.2022/14.12.2022, aus der sich ergibt, dass die streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Lärmschutzmaßnahmen immer Einzelfallentscheidungen sind. Zusammenfassend ist der Antwort zu entnehmen, dass an diversen Stellen zu diversen Zeiten die Grenzwerte überschritten werden. Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Autobahn GmbH direkte Gespräche im Hinblick auf den Start der 4. Runde im Dezember 2022 zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans Teilplan Straßenverkehr (Mail vom 15.12.2022 aus dem Umweltamt der Stadt Frankfurt) unter Beteiligung der betroffenen Ortsbeiräte zu führen, um auf der veralteten Grundlage von 2007 nunmehr eine neue Bewertung des Lärms auch unter klimapolitischen Gesichtspunkten zu erreichen; 2. ferner daraus Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch Straßenverkehr auf Kosten der Autobahn GmbH möglichst parallel und zeitnah umsetzen zu lassen . Begründung:
Der Ortsbezirk Kalbach-Riedberg, der nur in Teilen über (nicht ausreichenden) Lärmschutz verfügt, ist von einem Dauerlärmpegel tags und nachts überzogen. Dies wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1035 Aktenzeichen: 79-3