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Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet „Berghöfe“ schaffen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet „Berghöfe“ schaffen

Details im PARLIS OF_344-12_2023
27.01.2023

Anregung Ortsbeirat

Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet „Berghöfe“ schaffen

Details im PARLIS OM_3476_2023
28.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet "Berghöfe" schaffen

Details im PARLIS ST_1781_2023
19.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Dreizehnte Kita auf dem Riedberg

Details im PARLIS OA_433_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3476 entstanden aus Vorlage: OF 344/12 vom 12.01.2023

Betreff: Kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für das Baugebiet "Berghöfe" schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. durch weitere Container auf dem Gerichtsplatz zeitnah und ohne große Kosten für Erschließungsmaßnahmen zusätzliche Betreuungsplätze zu errichten und 2. eine mögliche Trägerschaft durch die Kita Sonnenwind des Caritasverbandes mit dem Träger zu prüfen.

Begründung:

Aktuell sind 111 Wohnungen in 14 Häusern mit neuen Bewohnerinnen und Bewohnern bezogen. Darunter befinden sich auch Familien mit Kindern. 16 Häuser sind noch in der Fertigstellung. Daher sind dringend neue Betreuungsplätze anzubieten. Um eine zeitnahe Errichtung zu ermöglichen, könnten die neu zu schaffenden Betreuungsplätze z. B. an die dort ansässige Kita Sonnenwind angegliedert werden. Dies muss allerdings mit dem Träger besprochen und abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1781 Anregung vom 19.01.2024, OA 433

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-7