Mit Luftfiltern an Schulen im Ortsbezirk den Herbst und Winter coronasicher machen
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S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 347 entstanden aus Vorlage: OF 39/7 vom 14.06.2021 Betreff: Mit Luftfiltern an Schulen im Ortsbezirk den Herbst und Winter coronasicher machen Vorgang: B 64/21 Der Magistrat wird gebeten, seine Zurückhaltung bei Luftfiltere inrichtungen an allen Schulen im Ortsbezirk zu revidieren und sich durch einen Antrag beim Bundesbildungsministerium die Mittel für Luftfilter zu sichern. Die Luftfilteranlagen sollten wartungssicher sein und keine Gefahr für Ansteckungen gleich welcher Art darstellen.
Begründung:
In dem vorliegenden Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 64, begründet der Magistrat die Absage an eine generelle Einrichtung von Luftfiltern an Schulen damit, dass Fensterlüften (Quer- oder Stoßlüften) ausreichend sei. Er bezieht sich dabei auf das Frankfurter Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt ist aber nicht im Klassenzimmer, wenn die Temperaturen - wie in dem vergangenen Winter - die Nullgradgrenze erreichen oder darunter sinken. Für das Stoßlüften wurde ein 20-Minuten-Rhythmus vorgeschrieben, was bedeutet, dass der Unterricht alle 20 Minuten unterbrochen werden musste, was der Lernsituation abträglich ist. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler haben diesen Winter alles geduldig mitgemacht, weil wegen fehlender Vorsorge keine Alternative vorhanden war und der Wunsch nach Unterricht groß war. Nun ist die Zeit für Vorsorge. Da kommt das Angebot aus dem Bundesministerium für Bildung und Gesundheit gerade recht: Laut Frankfurter Rundschau vom 5./6. Juni (S.11) dringt Frau Karliczek darauf, "dass vom Bund bereitgestellte Mittel für Lüftungsfilteranlagen in den Schulen genutzt werden (...). Alle für Schulen Verantwortlichen sollten bereits jetzt beginnen, Konzepte für diesen möglichst regulären Schulbetrieb nach den Sommerferien zu erarbeiten (...). Antragsberechtigt seien die Träger der Einrichtung." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2010 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 40 1