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Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Franckeschule

Lesezeit: 7 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Franckeschule

Details im PARLIS OF_584-2_2023
13.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Franckeschule

Details im PARLIS OM_3548_2023
15.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Franckeschule

Details im PARLIS ST_742_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3548 entstanden aus Vorlage: OF 584/2 vom 19.01.2023

Betreff: Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Franckeschule
Der Magistrat wird gebeten, 1. schnellstmöglich die Dächer der Franckeschule mit Solaranlagen auszustatten. Hierbei kann der Magistrat in enger Abstimmung mit der Franckeschule entweder eine Installation durch die Stadt selbst, die Mainova oder durch Ausschreibung der Dachflächen an eine gemeinnützige Solarinitiative, Bürgerenergiegenossenschaft o. ä. veranlassen. Dabei soll die Anlage auch als Bildungs- und Demonstrationsanlage für die Schule dienen können, 2. hierzu im Vorfeld zu prüfen, ob sich das Dach auch für eine Kombination aus Dachbegrünung und halbtransparenten PV-Anlagen eignet und im Falle eines positiven Prüfergebnisses eine solche Kombination für die Installation vorzusehen. In dem Fall, dass die Stadt den Betrieb und die Wartung der Anlage nicht selbst übernimmt, soll zumindest die Begrünung durch das Grünflächenamt gepflegt werden, 3. zu prüfen und zu berichten, warum die Franckeschule bei der Sanierung entgegen den Leitlinien für wirtschaftliches Bauen der Stadt Frankfurt nicht direkt mit einem Solar- sondern Kiesdach ausgestattet wurde und wie dies bei zukünftigen Neubauten und Sanierungen öffentlicher Gebäude vermieden werden kann und Solaranlagen automatisch eingeplant und umgesetzt werden.

Begründung:

Nicht nur für den allgemeinen Ausbau von Solaranlagen auf städtischen Dächern wäre es ein gutes Signal, wenn diese Schule als "Schule für den Klimaschutz" und "Umweltschule" (https://francke.frankfurt.schule.hessen.de/) schnellstmöglich eine PV-Anlage auf das Dach bekäme. Eine Solaranlage würde sich optimal in die Klima- und Umweltpädagogik einfügen, könnte Energiekosten der Schule sparen und als Bildungs- und Demonstrationsanlage die Bedeutung der Solarenergie im Unterricht aufzeigen, zum nachmachen einladen und damit als Multiplikator in die Schulgemeinschaft und weit darüber hinaus dienen. Das Schulgebäude wurde gerade vollständig saniert. Gemäß der "Leitlinien für wirtschaftliches Bauen" der Stadt Frankfurt ist das genau der Zeitpunkt, an dem eine Anlage installiert werden soll: "Bei allen Neubauten und Dachsanierungen ist die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu installieren. Es ist dabei im Hinblick auf eine rasche Umsetzung und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob die Stadt sowie die städtischen und stadtnahen Gesellschaften die unverschatteten Dach- und Fassadenflächen selbst nutzen, oder der Mainova bzw. privaten Dritten, wie z. B. Bürgersolarvereinen, zur Verfügung stellen" (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Investive-Massnahmen/Leitlinien-wi rtschaftliches-Bauen/Leitlinien-wirtschaftliches-Bauen.pdf, S. 9-10). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 742
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1