Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-Gymnasium
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Bisheriger Verlauf
19.01.2023
13.02.2023
15.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-Gymnasium
Details im PARLIS OF_585-2_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-Gymnasium
Details im PARLIS OM_3549_2023Stellungnahme des Magistrats
Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-Gymnasium
Details im PARLIS ST_744_202419.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-Gymnasium
Details im PARLIS OF_585-2_202313.02.2023
Anregung Ortsbeirat
Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-Gymnasium
Details im PARLIS OM_3549_202315.04.2024
Stellungnahme des Magistrats
Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-Gymnasium
Details im PARLIS ST_744_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3549 entstanden aus Vorlage: OF 585/2 vom 19.01.2023
Betreff: Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-Gymnasium
Der Magistrat wird gebeten, 1. schnellstmöglich die Dächer des Lessing-Gymnasiums mit Solaranlagen auszustatten. Hierbei soll mindestens der Neubau, wenn bautechnisch möglich jedoch auch der Altbau, berücksichtigt werden. Hierbei kann der Magistrat in enger Abstimmung mit dem Lessing-Gymnasium entweder eine Installation durch die Stadt selbst, die Mainova oder durch Ausschreibung der Dachflächen an eine gemeinnützige Solarinitiative, Bürgerenergiegenossenschaft o. ä. veranlassen. Dabei soll die Anlage auch als Bildungs- und Demonstrationsanlage für die Schule dienen können, 2. hierzu im Vorfeld zu prüfen, ob sich die Dächer der Gebäude auch für eine Kombination aus Dachbegrünung und halbtransparenten PV-Anlagen eignet und im Falle eines positiven Prüfergebnisses eine solche Kombination für die Installation vorzusehen. Im Fall, dass die Stadt den Betrieb und die Wartung der Anlage nicht selbst übernimmt, soll zumindest die Begrünung durch das Grünflächenamt gepflegt werden. Es dient zur Kenntnis, dass im Lessing-Gymnasium großes Interesse an einer solchen Solaranlage besteht und die dafür gegründete Klima-AG für etwaige Förderungen bereits mit dem Land Hessen in Verbindung steht. Begründung:
Dass Frankfurt einen rasanten Ausbau der Solarenergie braucht, um die selbstgesteckten Klimaziele zur erreichen, sollte unstreitig sein. Nicht nur für den allgemeinen Ausbau von Solaranlagen auf städtischen Dächern wäre es ein gutes Signal, wenn mehr Schulen schnellstmöglich eine PV-Anlage auf das Dach bekämen. Eine Solaranlage würde sich optimal in die Klima- und Umweltpädagogik einfügen, könnte Energiekosten der Schule sparen und als Bildungs- und Demonstrationsanlage die Bedeutung der Solarenergie im Unterricht aufzeigen, zum nachmachen einladen und damit als Multiplikator in die Schulgemeinschaft und weit darüber hinaus dienen. Das Lessing-Gymnasium verfügt sowohl über große Dachflächen als auch über eine aktive Klima-AG, in der sich die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler auch für eine Solaranlage auf den Dächern der Schule einsetzen. Es steht also zu erwarten, dass diese auch einen Mehrwert für die pädagogische Arbeit bewirken werden. Hier auch eine Verpachtung der Dachflächen in Betracht zu ziehen entspricht auch den "Leitlinien für wirtschaftliches Bauen" der Stadt Frankfurt: "Es ist dabei im Hinblick auf eine rasche Umsetzung und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob die Stadt sowie die städtischen und stadtnahen Gesellschaften die [. .] Dach- und Fassadenflächen selbst nutzen, oder der Mainova bzw. privaten Dritten, wie z. B. Bürgersolarvereinen, zur Verfügung stellen" (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Investive-Massnahmen/Leitlinien-wi rtschaftliches-Bauen/Leitlinien-wirtschaftliches-Bauen.pdf, S. 9 bis 10). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 744
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33