Skip to main content

Barrierefreie kürzlich aufgehobene Haltestelle „Feldbahnmuseum“ beibehalten

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Barrierefreie kürzlich aufgehobene Haltestelle „Feldbahnmuseum“ beibehalten

Details im PARLIS OF_594-2_2023
13.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Barrierefreie kürzlich aufgehobene Haltestelle „Feldbahnmuseum“ beibehalten

Details im PARLIS OM_3553_2023
05.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Barrierefreie kürzlich aufgehobene Haltestelle "Feldbahnmuseum" beibehalten

Details im PARLIS ST_1274_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3553 entstanden aus Vorlage: OF 594/2 vom 27.01.2023

Betreff: Barrierefreie kürzlich aufgehobene Haltestelle "Feldbahnmuseum" beibehalten Der Magistrat wird gebeten, 1. die aufgehobene Haltestelle "Feldbahnmuseum" wieder mit diesem Namen einzurichten, die allerdings nur samstags, sonn- und f eiertags (außerhalb der Schulzeiten am Gymnasium) angefahren werden soll; 2. die neu eingerichtete Haltestelle "Gymnasium Römerhof" umzubenennen in "Gymnasium/Feldbahnmuseum Römerhof".

Begründung:

Es handelt sich um eine Anregung des Feldbahnmuseums. Die zur Förderung des Feldbahnmuseums eingerichtete Bushaltestelle "Feldbahnmuseum" (alte Bushaltestelle) wurde zum letzten Fahrplanwechsel im Dezember 2022 aufgehoben und durch die Haltestelle "Gymnasium Römerhof" ersetzt. Um den Besuchern des Feldbahnmuseums auch weiterhin die direkte Anreise per ÖPNV sowie die Orientierung zu erhalten, wird gebeten, die Haltestelle "Feldbahnmuseum", die anderenfalls umsonst circa 2019/2020 barrierefrei ausgebaut wurde, beizubehalten und die neue Haltestelle umzubenennen in "Gymnasium/Feldbahnmuseum Römerhof". Allerdings soll die Haltestelle "Feldbahnmuseum" nur samstags, sonn- und feiertags angefahren werden, da nur dann ein Bedarf während der Öffnungszeiten des Feldbahnmuseums besteht, siehe Ziffer 1. und 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1274
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1274) vorgelegt hat.