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Fußgängerwege im Bereich des Stadions absichern

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Fußgängerwege im Bereich des Stadions absichern

Details im PARLIS OF_661-5_2023
24.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerwege im Bereich des Stadions absichern

Details im PARLIS OM_3618_2023
30.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerwege im Bereich des Stadions absichern

Details im PARLIS ST_1427_2023
26.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerwege im Bereich des Stadions absichern

Details im PARLIS ST_234_2024
28.04.2024

Antrag Ortsbeirat

Bericht der Streife West zu Kontrollaktivitäten

Details im PARLIS OF_1028-6_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3618 entstanden aus Vorlage: OF 661/5 vom 10.02.2023

Betreff: Fußgängerwege im Bereich des Stadions absichern
Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege und Fußgängerquerungen zwischen dem Stadion Deutsche Bank Park und den umliegenden Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sowie den öffentlichen Parkplätzen im Bereich des Stadions sicherer für Fußgänger zu gestalten. Diese müssen ausreichend breit dimensioniert sein, um vor und nach den Veranstaltungen die sichere und blockadefreie Fußgängerzirkulation zu gewährleisten. Insbesondere die S-Bahn- Unterführung muss ausreichend breit sein und die Fußgängerwege an den Durchgängen zu den Parkplätzen müssen abgesichert werden.

Begründung:

Die geringe Dimensionierung der Unterführung vom Stadion zur S-Bahn-Haltestelle macht es am Veranstaltungsende schwierig, die S-Bahn zu erreichen und verleitet dazu, die Gleise zu überqueren, was sehr gefährlich ist. Auch an anderen Stellen rund um das Stadion sind die Fußwege zu eng und Querungssituationen nicht abgesichert, was zu Blockaden und Staus der Fußgänger und zu gefährlichen Situationen für Fußgänger führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1427 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 234 Antrag vom 28.04.2024, OF 1028/6
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2