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Genehmigung der Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume in der FreiherrvomSteinSchule

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Genehmigung der Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume in der FreiherrvomSteinSchule

Details im PARLIS OF_662-5_2023
24.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Genehmigung der Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume in der FreiherrvomSteinSchule

Details im PARLIS OM_3619_2023
30.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Genehmigung der Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume in der Freiherr-vom-Stein-Schule

Details im PARLIS ST_2284_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3619 entstanden aus Vorlage: OF 662/5 vom 03.02.2023

Betreff: Genehmigung der Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume in der Freiherr-vom-Stein-Schule Der Magistrat wird gebeten, zügig die Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume der Freiherr-vom-Stein-Schule zu genehmigen, um die Raumnot an der Schule zu lindern und die Aufnahmekapazitäten für Fünftklässler im Frankfurter Süden zu erhöhen.

Begründung:

Im Vertrauen darauf, dass die 2018 beantragten Umbaumaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden, hat die Freiherr-vom-Stein-Schule vier Jahre lang jedes Jahr freiwillig eine zusätzliche fünfte Klasse aufgenommen. Die Umbaumaßnahmen sind von der Stadt 2022 jedoch abgelehnt worden. Nun soll der Antrag erneut geprüft werden, da die Kapazitäten für neue fünfte Klassen im Frankfurter Süden sehr eingeschränkt sind. Zudem besteht in der Freiherr-vom-Stein-Schule ein akutes Raumproblem, da durch die Umstellung von G8 zu G9 der Schule zusätzlich sechs Räume für die Tutorien der Oberstufe fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2284
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00