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Zusätzliche Grundstücke für Krambambuli

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Zusätzliches Grundstück für Krambambuli

Details im PARLIS OF_351-12_2023
24.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Zusätzliche Grundstücke für Krambambuli

Details im PARLIS OM_3635_2023
15.03.2024

Stellungnahme des Magistrats

Zusätzliche Grundstücke für Krambambuli

Details im PARLIS ST_556_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3635 entstanden aus Vorlage: OF 351/12 vom 05.02.2023

Betreff: Zusätzliche Grundstücke für Krambambuli
Der Magistrat wird gebeten, die städtischen Grundstücke , Gemarkung 499, Flur 38, Flurstücke Nr. 3274, 3275 und 3276, hinter der Kita Krambambuli der Kita zu übereignen oder wenigstens für die Kinder als Spielfläche zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Die Leitung der Kita hat in der Vergangenheit schon mehrfach versucht, von der Stadt Frankfurt die scheinbar unbenutzten Grundstücke hinter der Kita Krambambuli übereignet oder zumindest zur Verfügung gestellt zu bekommen. Allerdings erfolglos, mit der Begründung, diese seien verpachtet. Da diese Grundstücke Grabeland der Stadt Frankfurt sind, ist es kein Problem, diese Grundstücke der Kita Krambambuli ohne große Probleme zu übereignen. Zumal die Grundstücke verwahrlost und vermüllt sind. Es wäre somit auch für die Stadt Frankfurt eine sinnvolle Lösung, wenn die Kinder der Kita Krambambuli diese Flächen nutzen könnten. Die Außenfläche ist bei Weitem nicht ausreichend, um den Kindern die erforderliche Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit zur Entdeckung ihrer Kreativität zu geben. Die Kita Krambambuli ist eine bis auf den letzten Platz besetzte Kita und es ist abzusehen, wann Krambambuli um einen Pavillon erweitert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 556
Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-10