Skip to main content

Öffentliche Dächer und Fassaden in Kalbach-Riedberg konsequent begrünen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Öffentliche Dächer und Fassaden in Kalbach-Riedberg konsequent begrünen

Details im PARLIS OF_361-12_2023
24.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Öffentliche Dächer und Fassaden in Kalbach-Riedberg konsequent begrünen

Details im PARLIS OM_3640_2023
30.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Öffentliche Dächer und Fassaden in Kalbach-Riedberg konsequent begrünen

Details im PARLIS ST_2248_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3640 entstanden aus Vorlage: OF 361/12 vom 13.02.2023

Betreff: Öffentliche Dächer und Fassaden in Kalbach-Riedberg konsequent begrünen
Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Kalbach-Riedberg die Fassaden und Dächer städtischer Gebäude - ggf. in Kombination mit Fotovoltaik - zu begrünen. Der Ortsbeirat unterstützt die Ideen des städtischen Programms "Frankfurt frischt auf" und möchte den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Im Ortsbezirk gibt es Gebäude, die sich aufgrund ihrer Größe und Architektur womöglich besonders für eine Begrünung eignen, z. B.: - Kinder- und Jugendhaus Kalbach (nur Fassade) - Kinderzentrum Magda-Spiegel-Weg - Grundschule Kalbach - Grundschule Riedberg

Begründung:

Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Die Begrünung von Fassaden und Dächern hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen. Die Begrünung städtischer Gebäude und Fassaden ist zeitnah realisierbar und fördert neben dem Insektenschutz zusätzlich auch ein besseres Mikroklima. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2248
Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20