Skip to main content

Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.07.2022

Vortrag des Magistrats

1. Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Details im PARLIS M_121_2022
04.10.2022

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessern

Details im PARLIS OA_247_2022
10.02.2023

Bericht des Magistrats

Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessern

Details im PARLIS B_58_2023
13.03.2023

Antrag Ortsbeirat

Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5 Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5

Details im PARLIS OF_272-7_2023
14.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5

Details im PARLIS OM_3663_2023
08.12.2023

Stellungnahme des Magistrats

Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5

Details im PARLIS ST_2428_2023
21.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5

Details im PARLIS ST_1283_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3663 entstanden aus Vorlage: OF 272/7 vom 13.03.2023

Betreff: Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der
BAB 5 Vorgang: M 121/22; B 58/23; OA 247/22 OBR 7 Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche Verknüpfung von Maßnahmen für eine sinnvollere Verkehrsführung in Rödelheim mit einem möglichen Ausbau der BAB 5 zu unterlassen. Insbesondere ist eine Integration des dringenden Wunsches des Ortsbeirats nach einer verbesserten Verkehrsanbindung des Plangebiets kontraproduktiv und nicht im Sinne des Ortsbeirats. Das muss korrigiert werden.

Begründung:

Siehe
Anregung vom 04.10.2022, OA 247
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Anregung vom 04.10.2022, OA 247
Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 58
Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2428 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1283
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1