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Energieversorgung am Sossenheimer Kerbeplatz für den Veranstaltungsbetrieb ausbauen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Sossenheim: Energieversorgung am Sossenheimer Kerbeplatz für den Veranstaltungsbetrieb ausbauen

Details im PARLIS OF_716-6_2023
14.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Energieversorgung am Sossenheimer Kerbeplatz für den Veranstaltungsbetrieb ausbauen

Details im PARLIS OM_3678_2023
20.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Energieversorgung am Sossenheimer Kerbeplatz für den Veranstaltungsbetrieb ausbauen

Details im PARLIS ST_2185_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3678 entstanden aus Vorlage: OF 716/6 vom 26.02.2023

Betreff: Energieversorgung am Sossenheimer Kerbeplatz für den Veranstaltungsbetrieb ausbauen
In regelmäßigen Abständen bildet der Sossenheimer Kerbeplatz Heimat für diverse Veranstaltungen. Darunter zählen u. a. die Kerb, Jubiläumsfeierlichkeiten, Festivals u.v.m. Zur Durchführung dieser Veranstaltungen ist es essenziell, über eine angemessene Stromversorgung zu verfügen. Bereits bei vergangenen Veranstaltungen (z. B. 800 Jahre Sossenheim) mussten immer wieder auch große Stromerzeuger hinzugemietet werden, die den Veranstaltungsbetrieb sicherten. Im Zuge der andauernden Weiterentwicklung im Bereich der Veranstaltungstechnik wird die Energieversorgung perspektivisch am Festplatz immer mehr an die Kapazitätsgrenze stoßen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat in seiner Eigenschaft als Eigentümer des Platzes gebeten, die Installation eines zweiten Stromkastens am Festplatz zur Sicherstellung der Stromversorgung an Veranstaltungen beim zuständigen Energieversoger zu erbeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2185
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20