Nied: FES-Müllabtransporte in der Landauer Straße sicherstellen
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S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3835 entstanden aus Vorlage: OF 743/6 vom 02.04.2023 Betreff: Nied: FES-Müllabtransporte in der Landauer Straße sicherstellen Der WEG-Verwalter "ecowo", welcher etliche Mehrfamilienhäuser in der Landauer Straße verwaltet, sowie die Mieter der Häuser beklagen sich über Falschparker im Wendehammer der Landauer Straße, durch welche mehrmals im Monat der Müll durch die FES nicht abgeholt werden kann. Das Problem ist, dass in der Mitte des Wendebereichs in der Regel ab circa 16:00 Uhr bis zum folgenden Vormittag stets Autos in einer Reihe geparkt sind. Ein Wenden von größeren Fahrzeugen wie dem FES-Müllfahrzeug ist dann oftmals morgens bei der Abholung des Mülls nicht möglich. Ist der Wendebereich durch falsch geparkte Pkws blockiert, fährt das FES-Müllfahrzeug erst gar nicht in die Landauer Straße rein, wodurch der Müll liegen bleibt. Hierdurch muss die FES in den Folgetagen noch einmal anrücken, wodurch Zusatzkosten von jährlich mehreren Tausend Euro entstehen, die den Mietern in Rechnung gestellt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit dem WEG-Verwalter "ecowo" im Wendehammer in der Landauer Straße geeignete Lösungen zu finden, wodurch ein Falschparken verhindert wird und wieder eine regelmäßige erfolgreiche Abholung des Mülls erfolgen kann. Bei der Lösung sollten insbesondere folgende drei Punkte beachtet werden: 1. Es sollte Parken in der Mitte des Wendehammers verhindert werden. 2. Laut der ecowo GmbH konnten sich Falschparker in der Vergangenheit erfolgreich gegen Strafbescheide wehren (es wird allerdings in der Regel sehr selten kontrolliert), weil anscheinend Parkflächen und Parkverbotsflächen im Wendebereich nicht ausreichend beschildert/gekennzeichnet sind. Hier ist für eine ordentliche Beschilderung und ggf. Bezeichnung auf dem Asphalt zu sorgen (gegebenenfalls Beschilderung/Einzeichnung von Parkflächen/Schraffierung von nicht erlaubten Parkflächen oder Bepollerung).
3. Eine teilweise Beparkung an den Rändern des Wendebereichs könnte und sollte wie bisher erlaubt werden. Allerdings sollte der Weg zum Kinderspielplatz nicht zugeparkt werden dürfen.
Begründung:
Durch falsch geparkte Autos entsteht den Mietern in der Landauer Straße ein jährlicher Schaden von mehreren Tausend Euro, weil die FES zusätzliche Müllfahrten durchführen muss. Durch das Zu- und Falschparken werden aber nicht nur die FES-Müllfahrzeuge behindert. Im Ernstfall wäre es auch für die Feuerwehr und für Krankenwagen schwierig bzw. nicht möglich, durchzukommen oder zu wenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1796 Beratung im Ortsbeirat: 6