Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 387 entstanden aus Vorlage: OF 71/1 vom 19.05.2021 Betreff: Pfeile gegen Wildpinkler Der Magistrat wird gebeten, bei der Implementierung des seit Jahren versprochenen Toilettenkonzepts neue Studien zur Vermeidung von Wildpinklern einzubeziehen. Insbesondere sollen im Bahnhofsviertel dabei auf dem Boden Pfeile mit Verweis auf die nächste Uriniermöglichkeit angebracht werden. Dieses Pilotprojekt soll nach einem Jahr evaluiert werden und, falls es sich bewährt, dann auf die Innen- und Altstadt ausgeweitet werden.
Begründung:
Im Ortsbezirk 1 ist die Wildpinkelproblematik und damit die einhergehende Geruchsbelästigung seit Langem präsent. Das seit Jahren versprochene Toilettenkonzept lässt weiterhin auf sich warten; es besteht jedoch Hoffnung, dass demnächst etwas Dynamik in die Lösung dieses Problems kommt. Bei der Erstellung des Toilettenkonzeptes sollen dann auch neue Forschungsergebnisse berücksichtigt werden. In einem Artikel auf Tagesschau.de vom 22. April 2021 (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/belgien-225.html) heißt es: "Für ein Forschungsprojekt hat Celis dieses Experiment in Gent kopiert: Im Ausgehviertel rund um den Vlasmarkt, wo viele Studierende sich abends (sic!) auf ein Bier treffen, sprayte Verhaltensökonom Celis Fußabdrücke, die zu Urinalen leiten. Dieser Stups in die gewünschte Richtung zeigt bereits Erfolge: Die Zahl der ‚Wildpinkler' reduzierte sich um mehr als die Hälfte. Noch effektiver: Pfeile auf dem Boden, die auch die Dauer anzeigen, die benötigt wird, um ein WC zu erreichen. Hier beobachtete Celis sogar eine Abnahme des Wildpinkelns um 72,31 Prozent. Hinweise auf Bußgelder, auch das zeigte die Untersuchung, schrecken dagegen nur wenige Menschen ab." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2231 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22