VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 zu intensivieren. Dies ist notwendig, da seit dem 01.01.2022 keine entsprechenden Umbauten erfolgt sind und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
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Kriegkstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Transparenz in der Methodik für den Frankfurter Mietspiegel10.06.2026 · A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)
- Radbügel für das Familienzentrum Monikahaus im Gallus09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Kriegkstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt.
Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus:
- Güterplatz, Priorität A, 2024
- HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff.
- Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff.
- Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff.
- Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff.
- Galluswarte, Priorität B, 2024
- Speyerer Straße, Priorität B, 2024
- Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff.
- Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff.
- Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff.
- Galluspark, Priorität C, 2025 ff.
- Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff.
Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1.
Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten.
Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs.
Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind .
Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten,
- die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen;
- zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden;
- die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben;
- die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern;
- der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen;
- den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2023BB 125VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenMagistratsbericht
- 30. April 2023OFOF 847/1VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3927VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenDirektanregung
- 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 1500VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
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Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13