Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen
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Bisheriger Verlauf
29.06.2021
01.10.2021
08.04.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen
Details im PARLIS OM_410_2021Stellungnahme des Magistrats
Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen
Details im PARLIS ST_1818_2021Stellungnahme des Magistrats
Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen
Details im PARLIS ST_861_202229.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen
Details im PARLIS OM_410_202101.10.2021
Stellungnahme des Magistrats
Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen
Details im PARLIS ST_1818_202108.04.2022
Stellungnahme des Magistrats
Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen
Details im PARLIS ST_861_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 410 entstanden aus Vorlage: OF 97/1 vom 08.06.2021
Betreff: Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen
Der breite Gehwegbereich vor dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße soll Schatten spendende Bäume, Bänke und Abfallbehälter erhalten, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Außerdem soll die stark verschmutzte Fassade des Gebäudes gereinigt werden, um das Gesamtbild aufzuwerten. Begründung:
In diesem Bereich der Zanderstraße fehlen Bäume und eine adäquate Stadtmöblierung trotz einer benachbarten Bushaltestelle und einer hohen Zu-Fuß-Gehenden-Frequenz. Insbesondere die Nebenstraßen der Gutleutstraße übernehmen eine Zubringerfunktion für zu Fuß Gehende vom Westhafen zur Buslinie 37. Die Menschen im Gutleutviertel wünschen sich außerdem eine gestalterische Aufwertung von Straßen, Plätzen und Gebäuden sowie die Verbesserung der Sauberkeit im Gutleutviertel. Fotos: Geoportal Frankfurt/Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1818 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 861 Aktenzeichen: 67 0