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Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) GeorgBüchnerStraße 45 bis zum Feldweg

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4127 entstanden aus Vorlage: OF 239/15 vom 20.05.2023 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg Der Magistrat wird gebeten, den Bereich Georg-Büchner-Straße 45 vom Hollerbusch kommend Richtung Frankfurter Graben bis zum Feldweg als verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325.1) zu gestalten.

Begründung:

Durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) erhöht sich die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner. Ein verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1) ermöglicht es den Kindern, sich frei und sicher auf der Straße zu bewegen und zu spielen. Er schafft eine Umgebung, in der die Bedürfnisse der Fußgänger und insbesondere der Kinder Vorrang haben. Durch eine entsprechende Beschilderung und Markierungen wird deutlich gemacht, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325.1) Schrittgeschwindigkeit gilt und Fahrzeuge den Fußgängern und Spielenden besondere Rücksichtnahme entgegenbringen müssen. In das Neubaugebiet an der Georg-Büchner-Straße werden sicherlich viele junge Familien einziehen. Es gibt hier mehrere Spielplätze, jedoch ist der direkte Zugang recht weit entfernt. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) hätte für die vielen Kinder, die bald hier wohnen, einen tollen Mehrwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 15