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Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Rathaus Nieder-Eschbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.05.2023

Antrag Ortsbeirat

Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Rathaus Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OF_240-15_2023
16.06.2023

Anregung Ortsbeirat

Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Rathaus Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OM_4128_2023
06.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Rathaus Nieder-Eschbach

Details im PARLIS ST_2049_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4128 entstanden aus Vorlage: OF 240/15 vom 20.05.2023

Betreff: Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Rathaus Nieder-Eschbach
Der Magistrat wird gebeten, auf dem Rathaus in Nieder-Eschbach eine F otovoltaikanlage zu errichten. Der Ortsbeirat sieht die Notwendigkeit und die Vorteile einer solchen Anlage, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und erneuerbare Energien zu fördern.

Begründung:

1. Klimaschutz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen: Die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Rathaus in Nieder-Eschbach würde dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen erheblich zu reduzieren. Durch die Nutzung von Solarenergie als erneuerbare Energiequelle kann ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen geleistet werden und die lokale Umweltbelastung gemindert werden. 2. Energiekostenreduktion: Die Erzeugung von sauberem Strom durch die Fotovoltaikanlage ermöglicht, einen Teil des eigenen Energiebedarfs abzudecken. Dadurch können erhebliche Einsparungen bei den Energiekosten erzielt werden. Die eingesparten Mittel können für andere wichtige kommunale Projekte und Dienstleistungen verwendet werden, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. 3. Vorbildfunktion und Bewusstseinsbildung: Die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf einem öffentlichen Gebäude würde eine starke Signalwirkung haben und als Vorbild für andere Gemeinden und Einrichtungen in unserer Region dienen. Dies stärkt das Bewusstsein für erneuerbare Energien und umweltfreundliches Handeln in der Öffentlichkeit und regt weitere Investitionen in erneuerbare Energien an. 4. Förderung der lokalen Wirtschaft: Die Installation und der Betrieb einer Fotovoltaikanlage erfordern Fachkräfte und Dienstleistungen vor Ort. Durch die Umsetzung dieses Projekts würden lokale Unternehmen und Arbeitskräfte in Frankfurt direkt von den Beschäftigungsmöglichkeiten profitieren, die mit der Errichtung und Wartung der Anlage einhergehen. 5. Langfristige Investition und Rentabilität: Fotovoltaikanlagen sind langfristige Investitionen, die sich über die Zeit rentieren. Die gesunkenen Kosten für Fotovoltaiktechnologie machen solche Projekte immer wirtschaftlicher. Durch die Energieeinsparungen und die Einspeisung überschüssigen Stroms ins Netz werden die Investitionskosten in absehbarer Zeit ausgeglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2049
Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 65-1