Skip to main content

Karpfenweg gegen Falschparker sichern - Teil 2

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 412 entstanden aus Vorlage: OF 99/1 vom 13.06.2021 Betreff: Karpfenweg gegen Falschparker sichern - Teil 2 Vorgang: OM 6694/20 OBR 1, ST 141/21 Die Aussage des Magistrats in der Stellungnahme ST 141, Frankfurter Hüte würden in der Regel nicht auf Gehwegen angebracht, ist falsch. Es gibt zahlreiche Beispiele in Frankfurt, wo genau diese baulichen Maßnahmen dazu geführt haben, dass Falschparken verhindert werden konnte; z. B. entlang des Gehweges am Theodor-Stern-Kai am Uniklinikum. Da die Situation durch regelmäßiges Falschparken im Karpfenweg unverändert ist, wird der Magistrat gebeten, die Frankfurter Hüte an besagter Stelle anbringen zu lassen. Für die bessere Sichtbarkeit sollen diese eine rot- weiße Markierung erhalten. Außerdem sollen an diesen noch Kugelreflektoren für eine bessere Nachtsichtbarkeit angebracht werden. Sollte der Platz nicht ausreichen, um Frankfurter Hüte zu installieren, so wird der Magistrat gebeten, alternative bauliche Maßnahmen durchzuführen, um das Falschparken zu verhindern.

Begründung:

Der Magistrat berichtet in der Stellungnahme ST 141, dass Frankfurter Hüte im Karpfenweg nicht angebracht werden. Ebenso sollen auch keine Poller aufgestellt werden. Somit bleibt die Situation, dass Autos falsch bzw. illegal in der Kurve parken und damit eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer darstellen, erhalten. In der Stellungnahme heißt es weiter, es gelte ein Halteverbot und deswegen gäbe es keinen Handlungsbedarf. Dies ist natürlich falsch, denn gerade dieses Haltverbot wird nicht eingehalten und dadurch ergibt sich die Problematik. Hier muss gehandelt werden. An vielen anderen Stellen wird genau dieses Halteverbot durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen durchgesetzt. Warum es an dieser Stelle nicht möglich sein soll, erschließt sich nicht. Auch das Argument des Magistrats, dass die Frankfurter Hüte nicht wahrgenommen und deshalb zu Stolperfallen würden, kann entkräftet werden. Man kann die Frankfurter Hüte farbig markieren. Zudem ist die Gefahr für Fußgänger, auf die Straße ausweichen zu müssen, weil der Gehweg zugeparkt ist, ungleich höher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6694 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 141 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2050 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5