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Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
141 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit im Bereich der Hanauer Landstraße durch geeignete Beschilderung und Geschwindigkeitsreduzierung zu erhöhen. Dies ist notwendig, um gefährliche Situationen für Verkehrsteilnehmer, insbesondere Motorradfahrer, zu vermeiden, bis die Sanierung der Straße abgeschlossen ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 817 "Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke", wird der Magistrat gebeten, auf die Gefährlichkeit der Straßenschäden im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Omega-Brücke und Altem Zollhaus durch entsprechende Beschilderung, z. B. mit dem Verkehrszeichen 101 "Gefahrstelle" mit dem Zusatz "Vorsicht Straßenschäden", aufmerksam zu machen.

Weiterhin ist zu prüfen, ob es nicht erforderlich ist, im Sinne der Sicherheit, gerade auch für Motorradfahrer und aufgrund der Einfädelsituation durch den von der Rampe der Omega-Brücke abfahrenden Verkehr, den Bereich mit reduziertem Tempo (30 oder 40 km/h), wie es in solchen Fällen in anderen Straßen Frankfurts üblich ist, auszuweisen.

Die Maßnahmen sollten bis zur abgeschlossenen Durchführung der Sanierung durchgeführt werden.

Begründung

Insgesamt ist der Bereich rund um die Mainkur als im Sinne der Verkehrssicherheit kritischer Bereich zu betrachten. Es wird schnell gefahren - oft auch weit über 50 km/h. Dies wird äußerst selten - viel zu selten - und dann nur angekündigt von den Ordnungsbehörden überwacht. Unerlaubtes Wenden oder auf die gegenüberliegende Fahrbahn fahren, bei Rot über die Ampel fahren - dies gilt für Autoverkehr, Motorradverkehr, Fahrradverkehr etc. -, quer über alle Fahrbahnen laufen und das nicht an der Ampel gehören zum täglichen Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen. Wenn dazu noch eine marode Fahrbahnoberfläche kommt, die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zu Ausweichmanövern zwingt, führt das zweifelsohne zu gefährlichen Situationen für Leib und Leben. Eine Sanierung erst im Jahre 2024 ist spät. Diese Zeitspanne muss dringend mit den im Tenor vorgeschlagenen Maßnahmen überbrückt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2021STST 380Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-BrückeStellungnahme
  2. 20. November 2022OFOF 351/11Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-BrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 5. Dezember 2022OMOM 3214Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und OmegaBrückeDirektanregung
  4. 24. März 2023STST 817Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-BrückeStellungnahme
  5. 18. Juni 2023OFOF 476/11Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 3. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4160Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen
    Direktanregung
  7. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 141 WochenSTST 2216Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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