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Schutzmaßnahmen für Jakobusbrunnen zum Silvester-Feuerwerk

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Schutzmaßnahmen für Jakobusbrunnen zum Silvester-Feuerwerk

Details im PARLIS OF_149-14_2023
03.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Schutzmaßnahmen für Jakobusbrunnen zum Silvester-Feuerwerk

Details im PARLIS OM_4166_2023
16.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Schutzmaßnahmen für Jakobusbrunnen zum Silvester-Feuerwerk

Details im PARLIS ST_2062_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4166 entstanden aus Vorlage: OF 149/14 vom 17.06.2023

Betreff: Schutzmaßnahmen für Jakobusbrunnen zum Silvester-Feuerwerk
Der Magistrat wird gebeten, eine Sicherung des Jakobusbrunnens auf dem Alten Harheimer Kirchplatz zum Silvester-Feuerwerk in Auftrag zu geben, um diesen ausreichend vor potenziellen Beschädigungen zu schützen.

Begründung:

Der Alte Harheimer Kirchplatz mit seinem Jakobusbrunnen ist nicht nur in den Sommermonaten ein Anziehungspunkt, sondern auch in der Silvesternacht. Um diesen vor Böllern und Raketen zu schützen, bedarf der im Jahr 2023 aufwendig und langwierig sanierte Brunnen eines besonderen Augenmerks. Entsprechend sollte die Abdeckung so geplant werden, dass sie keine Lücken für das Hineinwerfen von Feuerwerkskörpern aufweist und keine Möglichkeit zulässt, auf den Brunnen hinaufzuklettern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2062