Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen
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Bisheriger Verlauf
15.06.2021
02.07.2021
19.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmen
Details im PARLIS OF_39-15_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen
Details im PARLIS OM_417_2021Stellungnahme des Magistrats
Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen
Details im PARLIS ST_2069_202115.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege eindämmen
Details im PARLIS OF_39-15_202102.07.2021
Anregung Ortsbeirat
Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen
Details im PARLIS OM_417_202119.11.2021
Stellungnahme des Magistrats
Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen
Details im PARLIS ST_2069_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 417 entstanden aus Vorlage: OF 39/15 vom 15.06.2021
Betreff: Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen
Der Magistrat wird gebeten, private Grundstücksbesitzer aufzufordern, ihre Hecken usw. so zurückzuschneiden, dass die öffentlichen Wege wieder uneingeschränkt und verkehrssicher für alle Fußgänger, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, benutzt werden können. Dies gilt im übrigen auch für städtische Grundstücke. Begründung:
Es ist auffallend, dass von Jahr zu Jahr immer weniger Bürger ihrer Anliegerpflicht nachkommen und über die Grundstücksgrenzen auf öffentliche Wege wachsendes Gestrüpp/Hecken vorschriftsmäßig zurückschneiden. Oftmals bekommt herauswachsendes Grün nur einen Schönschnitt, aber keinen Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze. Besonders hinderlich ist dies insbesondere bei den vielen schmalen Gehwegen in Nieder-Eschbach, die meist nur einen Meter Breite aufweisen und zusätzlich straßenseitig durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt sind. Bei Regen wirken sich diese Behinderungen noch einmal zusätzlich aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2069
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5