Sanierung des Bolzplatzes Niddatal endlich angehen
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4188 entstanden aus Vorlage: OF 313/7 vom 19.06.2023 Betreff: Sanierung des Bolzplatzes Niddatal endlich angehen Vorgang: OM 2233/17 OBR 7; ST 47/18; OM 7100/21 OBR 7; ST 879/21; V 627/23 OBR 7; ST 1292/23 Der Magistrat wird gebeten, eine Kostenermittlung für die Sanierung des Bolzplatzes Hausen (Am Niddatal) vorzulegen, auf deren Basis der Ortsbeirat entscheiden kann, ob und in welcher Höhe er Mittel aus seinem Budget für diesen stark frequentierten Bolzplatz einsetzen will.
Begründung:
Schon vor vielen Jahren hat der Ortsbeirat seine Bereitschaft bekundet, sich an einer grundlegenden Sanierung des o. g. Bolzplatzes finanziell zu beteiligen. Es haben sogar Besichtigungen auf anderen Plätzen stattgefunden, um den passenden Belag für den Platz zu finden. Alle entsprechenden Bemühungen sind seinerzeit aus unterschiedlichen Gründen gescheitert, und der Platz wurde lediglich ausgebessert und befindet sich nun wieder in einem schlechten Zustand. Die in der Stellungnahme ST 1292 dargelegte komplette Ablehnung eines wasserdurchlässigen Allwetterbelags ist nach all den Jahren und vielen Diskussionen eigentlich nicht akzeptabel. Dennoch ist der Ortsbeirat bereit, einer Sanierung auf Basis des bisherigen Belags zuzustimmen und sich an den Kosten zu beteiligen, wenn nicht wieder Jahre ins Land gehen. Die Soccer Courts auf dem Gelände des Sportplatzes Mühlwiesenstraße sind kein Ersatz, sondern allenfalls eine Ergänzung, weil die dort beheimateten Vereine die Plätze intensiv nutzen möchten. Um über die Kofinanzierung einer grundlegenden Sanierung entscheiden zu können, benötigt der Ortsbeirat baldmöglichst eine valide bzw. alternative Kostenschätzung für die Sanierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2233 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7100 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 879 Auskunftsersuchen vom 14.03.2023, V 627 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1292 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2036