Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger in KalbachRiedberg zur Sicherstellung attraktiver Stadtteile auf veränderte Anforderungen prüfen, ausrichten und entwickeln
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4320 entstanden aus Vorlage: OF 415/12 vom 20.04.2023 Betreff: Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg zur Sicherstellung attraktiver Stadtteile auf veränderte Anforderungen prüfen, ausrichten und entwickeln Der Magistrat wird gebeten, am konkreten Beispiel von Kalbach-Riedberg den Anpassungsbedarf und die Maßnahmen zu beschreiben, wie die Rahmenbedingungen für eine attraktive und verfügbare wohnortnahe Versorgung im Jahr 2030 sichergestellt und entwickelt werden sollen. Der Ortsbeirat wünscht eine Vorstellung im Ortsbeirat mit Bürgerbeteiligung.
Begründung:
Anforderungen und Gewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger zur wohnortnahen Versorgung haben sich in den letzten Jahren aus vielfältigen Gründen verändert. Stattfindende Transformationsprozesse verändern Stadtteile und stellen eine gewohnte Nahversorgung infrage. Ein auch in Zukunft attraktiver Stadtteil erfordert sowohl die Sicherstellung von zu Recht erwartbarer Basisleistungen der Nahversorgung als auch die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Nahversorgung. Wünsche der Bürgerinnen und Bürger betreffen insbesondere Waren des täglichen Bedarfs, hybride Konzepte des stationären und Onlinehandels mit Lieferboxen, den ÖPNV ergänzende Mobilitätslösungen innerhalb des Stadtteils, z. B. mit Lastenrädern, verfügbare Dienstleistungen (Bank/Services/Bargeldversorgung), Leistungen des Bürgeramts vor Ort in Zusammenspiel mit einer barrierefreien digitalen Verwaltung, Verfügbarkeit von Handwerksleistungen, funktionierende medizinische Grundversorgung mit Haus- und Fachärzten, leistungsfähige digitale Infrastruktur und eine attraktive Gastronomie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme