Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang
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Bisheriger Verlauf
10.05.2021
03.09.2021
26.06.2023
10.07.2023
28.08.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Leonardo-da-Vinci-Allee
Details im PARLIS OM_130_2021Stellungnahme des Magistrats
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Leonardo-da-Vinci-Allee
Details im PARLIS ST_1543_202110.05.2021
Anregung Ortsbeirat
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Leonardo-da-Vinci-Allee
Details im PARLIS OM_130_202103.09.2021
Stellungnahme des Magistrats
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Leonardo-da-Vinci-Allee
Details im PARLIS ST_1543_202110.07.2023
28.08.2023
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 705/2 vom 26.06.2023
Betreff: Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang
Vorgang: OM 130/21 OBR 2; ST 1543/21 Der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1543, zum Schulanfang im September 2023 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen an der Leonardo-da-Vinci-Allee und auch an der Montgolfier-Allee auf Höhe der Kita Rebstockpark vorzunehmen. Begründung:
Im Rebstock-Quartier, das verstärkt von jungen Familien mit Kindern bewohnt wird, gilt überwiegend Tempo 30. Innerhalb des Quartiers Leonardo-da-Vinci-Allee (im Norden), Wilhelmine-Reichard-Weg (im Süden), August-Euler-Straße (Westen) und Gebrüder-Wright-Straße (Osten) finden sich die Viktoria-Luise-Grundschule, die Kita Rebstockpark und der große Spielplatz des Quartiers. Dementsprechend wird dieser Bereich stark von Familien mit überwiegend kleineren Kindern frequentiert. Diese beklagen immer wieder überhöhte Geschwindigkeiten des automobilen Verkehrs. Da die bereits vorhandenen Hinweisschilder und Piktogramme auf der Straße (noch) nicht die gewünschte Wirkung entfalten, besteht der Wunsch nach weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Kleinsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 130
Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1805 Aktenzeichen: 32-4