Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4353 entstanden aus Vorlage: OF 333/7 vom 29.08.2023 Betreff: Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 7 Vorgang: M 174/22; OM 3658/23 OBR 7 Der Magistrat hat im November 2022 den Ergebnisbericht "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" veröffentlicht (M 174 ). Daraus wird ersichtlich, dass die Versorgung mit barrierefreien Toiletten im Ortsbezirk 7 stark ausbaubedürftig ist. 1. In Bezug auf die M-Vorlage (Punkt III b.) wird der Magistrat daher aufgefordert, alle fünf öffentlichen Toiletten, die im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main für den Ortsbezirk 7 verzeichnet sind, unabhängig von anstehenden Sanierungs- und Umbauarbeiten zu überprüfen, ob sie funktionstüchtig sind und wann sie barrierefrei sowie behindertengerecht umgebaut werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass sie möglichst rund um die Uhr offen sind und alle Anforderungen der Barrierefreiheit sowie Inklusion erfüllen, damit sie uneingeschränkt nutzbar sind. Neben der Schwellenlosigkeit betrifft dies u. a. die Anfahrbarkeit mit dem Rollstuhl (Steigungsgrad der Rampe) und dass die Tür auch eigenhändig von Menschen mit Behinderungen geöffnet werden kann. Ergänzend zu der Anregung OM 3658, in der der Ortsbeirat auf den Nachholbedarf bei der Toilette an der Praunheimer Brücke aufmerksam gemacht hat, sollten insbesondere die Standorte an den Friedhöfen Westhausen und Praunheim in den Blick genommen werden. 2. Außerdem wird der Magistrat gebeten, im Gespräch mit Betreiberinnen und Betreibern von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Cafés und anderen Einrichtungen der sozialen, kulturellen oder medizinischen Infrastruktur etc. im Ortsbezirk darauf hinzuwirken, dass weitere barrierefreie Toiletten für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. 3. Zu guter Letzt wird der Magistrat aufgefordert, die Barrierefreiheit als Kriterium in der App FES Toilettenfinder und im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen und die Suchfunktion entsprechend anzupassen sowie regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen.
Begründung:
Barrierefreiheit und Inklusion sind Voraussetzungen, damit Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Es ist zu begrüßen, dass bei Neuplanungen diese Anforderungen berücksichtigt und die FBAG (Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft) in den Prozess miteinbezogen werden soll. Nur durch die Augen von betroffenen Personen kann sichergestellt werden, dass dabei auch keine Fehler gemacht werden, die Menschen mit Behinderung den Zugang erschweren oder diesen sogar verhindern. Die beiden o. g. Begriffe sind dabei keinesfalls gleichzusetzen, wie aus der Stellungnahme der FBAG zu der o. g. M-Vorlage hervorgeht. Öffnungszeiten, die Distanz zur nächsten Toilette und die Zugänglichkeit gehören ebenfalls dazu. Die beschriebenen Problemlagen bedürfen einer Lösung. Im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main sind für den Ortsbezirk 7 lediglich fünf Toilettenstandorte ausgewiesen. Der Standort Praunheimer Brücke ist gar nicht barrierefrei und die Standorte an den Friedhöfen Westhausen und Praunheim sind mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass die behindertengerechte Toilette nicht allen Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Daher ist das vorgelegte Toilettenkonzept hinsichtlich der UN-Behindertenrechtskonvention und ihrer Überführung in europäisches Recht v. a. bezüglich des Bestandes unzureichend und bedarf dahin gehend einer Überarbeitung. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen, ansonsten sind sie in ihrer Freizeitgestaltung und im Alltagsleben eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3658 Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme