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Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4374 entstanden aus Vorlage: OF 844/6 vom 25.08.2023 Betreff: Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten mit dem Ziel, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auf den Autobahnabschnitten A 66, A 648 und A 5 sowie auf der B 40 rund um die westlichen Stadtteile einzurichten. Überwacht werden sollen diese durch Geschwindigkeitsabschnittskontrollen, auch übergreifend über die verschiedenen Autobahnen, um die Lärmbelästigung der Bürgerinnen und Bürger, zumindest in den Nachtstunden, zu reduzieren. Mit dem Hessischen Nahmobilitätsgesetz wurde diese in Niedersachsen und Österreich bereits erfolgreiche und sehr effektive Möglichkeit, Geschwindigkeitsbegrenzungen durchzusetzen und zu überwachen, ermöglicht.

Begründung:

Die Autobahnen A 66, A 648 und A 5 sowie die vierspurig ausgebaute B 40 bilden einen Ring um die westlichen Stadtteile und laufen teils unmittelbar durch bebautes und bewohntes Stadtgebiet. Dies führt unweigerlich zu einer erheblichen Lärmbelästigung für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, nicht nur im unmittelbaren Bereich dieser Straßen. Insbesondere in den Nachtstunden führt übermäßiger Lärm zu Schlafstörungen und damit zu langfristigen Gesundheitsschäden. Es wird beobachtet, dass es gerade in den späten Abendstunden durch besonders schnelles Fahren, auch mit überlauten Fahrzeugen, zu erheblichen Lärmspitzen kommt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h würde den Lärmteppich deutlich reduzieren. Jedoch ist deren Umsetzung durch Beschilderung wenig effektiv, da diese nur von wenigen Verkehrsteilnehmern vollständig beachtet wird, gerade mit dem Hintergrund des Lärmschutzes und in den Nachtstunden. Von daher ist eine Umsetzung nur in Verbindung mit einer streckenbezogenen, nicht nur punktuellen Geschwindigkeitsüberwachung, eben der Geschwindigkeitsabschnittskontrolle, zielführend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter WestenBeratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme