Griesheim/Frankfurter Westen: Nach Sperrung der Omegabrücke Bus- und Bahnverkehr verstärken
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4375 entstanden aus Vorlage: OF 849/6 vom 11.09.2023 Betreff: Griesheim/Frankfurter Westen: Nach Sperrung der Omegabrücke Bus- und Bahnverkehr verstärken Um die massiven Einschränkungen des ÖPNV durch die Sperrung der Omegabrücke für die Menschen in Griesheim so weit wie möglich auszugleichen, wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Maßnahmen zu prüfen und wenn möglich umzusetzen: 1. Nied und Griesheim sind im Moment lediglich durch die RB 12 mit Höchst verbunden. Es sollte zusätzlich ein Schienenersatzverkehr zum Hauptbahnhof eingerichtet werden. 2. Viele Reisende werden auf die Straßenbahn ausweichen. Daher sollte man prüfen, ob man die Taktung der Straßenbahnlinie 11 erhöhen bzw. einen Wagen anhängen kann. Zu prüfen wäre ebenfalls, ob durch zusätzliche Busse - auch an Wochenenden - auf der Route eine Entlastung erreicht werden kann. 3. Die Kapazität der Busverbindungen "Griesheim-Süd" bis "Frankfurt-Höchst" sollte erhöht werden. 4. Da die S 1 und S 2 auf die Strecke umgeleitet werden, auf der auch die Regionalbahnen fahren, kommt es dort zu Engpässen. Sollten Züge gestrichen werden, müsste wenigstens die Waggonzahl erhöht werden. 5. Darüber hinausgehende Möglichkeiten wie z. B. der Einsatz von Servicepersonal am Bahnhof "Griesheim" während der Hauptverkehrszeiten, die die Situation entlasten könnten, sind zu prüfen. 6. Wie können die Informationswege vor Ort zeitnah und aktuell den Bürgern gut sichtbar mitgeteilt werden?
Begründung:
Seit dem 08.09.2023 ist die Omegabrücke aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres gesperrt. Dies führt zu großen Einschränkungen im ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 215 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme