Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage
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Bisheriger Verlauf
22.08.2023
12.09.2023
08.01.2024
26.08.2024
Antrag Ortsbeirat
Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Julius-Munk-Anlage
Details im PARLIS OF_960-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage
Details im PARLIS OM_4396_2023Stellungnahme des Magistrats
Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage
Details im PARLIS ST_36_2024Stellungnahme des Magistrats
Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage
Details im PARLIS ST_1579_202422.08.2023
Antrag Ortsbeirat
Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Julius-Munk-Anlage
Details im PARLIS OF_960-1_202312.09.2023
Anregung Ortsbeirat
Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage
Details im PARLIS OM_4396_202308.01.2024
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage
Details im PARLIS ST_36_202426.08.2024
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage
Details im PARLIS ST_1579_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4396 entstanden aus Vorlage: OF 960/1 vom 22.08.2023
Betreff: Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage
Der Magistrat wird gebeten, am Spielplatz und Bolzplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk- Anlage Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern anbringen zu lassen. Begründung:
Spielende Kinder und Familien, die mit dem Fahrrad ankommen, haben derzeit wenig Möglichkeiten, ihr Fahrrad vor Ort sicher abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 36 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1579
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2