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Zusätzlicher Grundschulstandort für Sachsenhausen-Süd im Bereich des Henninger Areals

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4446 entstanden aus Vorlage: OF 898/5 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzlicher Grundschulstandort für Sachsenhausen-Süd im Bereich des Henninger Areals Vorgang: OM 40/11 OBR 5; ST 809/11 D er Magistrat wird gebeten, die zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen für die Mühlbergschule darzulegen und zu prüfen und zu berichten, wie er das Erfordernis eines zusätzlichen Grundschulstandortes für Sachsenhausen-Süd im Bereich des Henninger Areals bewertet und welche möglichen Standorte aus seiner Sicht hierfür gegebenenfalls in Betracht kommen könnten.

Begründung:

Bedingt durch stetig steigende Schülerzahlen im Schulbezirk ist bereits jetzt absehbar, dass auch der gerade abgeschlossene Ausbau der Mühlbergschule für die Zukunft nicht ausreicht, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern ein adäquates Lernumfeld zu bieten. Renovierung und Ausbau der Mühlbergschule beruhen auf veralteten Prognosen der Schülerzahlen. In der Stellungnahme des Magistrats aus dem Jahr 2011, ST 809, wurde auf den Ausbau der Mühlbergschule von drei auf vier Züge verwiesen. Somit könnten 30 neue Schüler pro Jahrgang problemlos untergebracht werden, so das Schulamt seinerzeit. Der aktuelle Stand ist jedoch der, dass an der Mühlbergschule mit Beginn des Schuljahrs 2023/24 der fünfzügige Betrieb aufgenommen wird. Da in dem Erweiterungsbau keine neuen Klassenzimmer eingeplant und gebaut worden sind, ist der Platz im Bestandsgebäude, wo zum Teil auch viele sehr kleine Klassenräume vorhanden sind, bereits jetzt schon zu eng. Ein qualitatives Lernen auf hohem Niveau ist dort kaum möglich. Da das Henninger Areal immer weiter ausgebaut wird und somit weitere neue Grundschüler hinzukommen werden, sollte der Bau einer eigenen Grundschule für den Bereich des Henninger Areals in Betracht gezogen werden; auch um die Mühlbergschule zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 40 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2011, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme