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Zusätzlicher Grundschulstandort für Sachsenhausen-Süd im Bereich des Henninger Areals

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
668 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Schülerzahlen der Mühlbergschule zu prüfen und die Notwendigkeit eines zusätzlichen Grundschulstandortes im Henninger Areal zu bewerten. Dies ist notwendig, da die steigenden Schülerzahlen und der aktuelle Ausbau der Mühlbergschule nicht ausreichen, um ein adäquates Lernumfeld zu gewährleisten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen für die Mühlbergschule darzulegen und zu prüfen und zu berichten, wie er das Erfordernis eines zusätzlichen Grundschulstandortes für Sachsenhausen-Süd im Bereich des Henninger Areals bewertet und welche möglichen Standorte aus seiner Sicht hierfür gegebenenfalls in Betracht kommen könnten.

Begründung

Bedingt durch stetig steigende Schülerzahlen im Schulbezirk ist bereits jetzt absehbar, dass auch der gerade abgeschlossene Ausbau der Mühlbergschule für die Zukunft nicht ausreicht, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern ein adäquates Lernumfeld zu bieten. Renovierung und Ausbau der Mühlbergschule beruhen auf veralteten Prognosen der Schülerzahlen. In der Stellungnahme des Magistrats aus dem Jahr 2011, ST 809, wurde auf den Ausbau der Mühlbergschule von drei auf vier Züge verwiesen. Somit könnten 30 neue Schüler pro Jahrgang problemlos untergebracht werden, so das Schulamt seinerzeit. Der aktuelle Stand ist jedoch der, dass an der Mühlbergschule mit Beginn des Schuljahrs 2023/24 der fünfzügige Betrieb aufgenommen wird. Da in dem Erweiterungsbau keine neuen Klassenzimmer eingeplant und gebaut worden sind, ist der Platz im Bestandsgebäude, wo zum Teil auch viele sehr kleine Klassenräume vorhanden sind, bereits jetzt schon zu eng. Ein qualitatives Lernen auf hohem Niveau ist dort kaum möglich. Da das Henninger Areal immer weiter ausgebaut wird und somit weitere neue Grundschüler hinzukommen werden, sollte der Bau einer eigenen Grundschule für den Bereich des Henninger Areals in Betracht gezogen werden; auch um die Mühlbergschule zu entlasten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juni 2011STST 809Überprüfung eines zusätzlichen Grundschulstandortes für Sachsenhausen-Süd auf dem Henninger ArealStellungnahme
  2. 31. August 2023OFOF 898/5Zusätzlicher Grundschulstandort für Sachsenhausen-Süd im Bereich des Henninger ArealsOrtsbeiratsantrag · BFF
  3. 15. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4446Zusätzlicher Grundschulstandort für Sachsenhausen-Süd im Bereich des Henninger Areals
    Direktanregung
  4. 19. April 2024Antwort des Magistrats · nach 668 WochenSTST 780Zusätzlicher Grundschulstandort für Sachsenhausen-Süd im Bereich des Henninger ArealsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 26 · 26.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 28 · 15.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31

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