Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b
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Bisheriger Verlauf
30.08.2023
15.09.2023
24.11.2023
28.10.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b
Details im PARLIS OM_4454_2023Stellungnahme des Magistrats
Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b
Details im PARLIS ST_2371_2023Stellungnahme des Magistrats
Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b
Details im PARLIS ST_1845_202430.08.2023
15.09.2023
Anregung Ortsbeirat
Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b
Details im PARLIS OM_4454_202324.11.2023
Stellungnahme des Magistrats
Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b
Details im PARLIS ST_2371_202328.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b
Details im PARLIS ST_1845_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4454 entstanden aus Vorlage: OF 253/15 vom 30.08.2023
Betreff: Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann endlich mit der Inbetriebnahme der Kita Ben-Gurion-Ring 50b zu rechnen ist. Begründung:
Kitaplätze sind bekanntlich knapp und die Eröffnung der Kita wird von den Eltern und Kindern herbeigesehnt. Deshalb ist es von großem Interesse zu erfahren, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2371 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1845
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme